Windenergie an Land: Ergebnis der dritten Ausschreibungsrunde gefährdet Ausbaupfad noch weiter

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•    99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens für Projekte ohne Genehmigung erhöhen Realisierungsrisiken
•    Bundestag muss Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als einheitliche Präqualifikation mit kurzer Realisierungsfrist jetzt dauerhaft festschreiben
•    Bundesnetzagentur muss Höchstpreis für das Jahr 2018 korrigieren, da Basis durch ungenehmigte Projekte verzerrt ist
•    Gefährdung sowohl der energiepolitischen Ziele als auch der Beschäftigung entlang der gesamten Wertschöpfungskette
•    Ausbaupfad kann nur durch zusätzliches Ausschreibungsvolumen in 2018 gesichert werden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der dritten und letzten EEG-Ausschreibungsrunde für das Jahr 2017 für Windenergie an Land veröffentlicht. Die 1.000 MW-Ausschreibung war mit Geboten von 2.591 MW deutlich überzeichnet, der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei etwa 3,8 ct/kWh. Zudem wurden 99,2 Prozent des Zuschlagvolumens an noch nicht genehmigte Projekte vergeben. Dies setzt den Trend der beiden vorherigen Runden für Wettbewerb, Preise und Dominanz der nicht genehmigten Projekte fort.

„Das EEG muss dringend repariert werden, um die Energiewende fortzusetzen und die Fortschritte bei der Windenergie zu erhalten,“ sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Das heißt, dass nur noch genehmigte Projekte in die Ausschreibungen gelangen dürfen. Der Höchstpreis ist dieser Änderung anzupassen und nicht realisierte Kapazitäten müssen erneut ausgeschrieben werden.“

Die erneut hohe Zahl für Projekte ohne BImSchG-Genehmigung gefährdet den Ausbaupfad noch weiter. Das hat deutliche Auswirkungen auf die energiepolitischen Ziele sowie auf Unternehmen und Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der Windindustrie. Es besteht nun unmittelbarer politischer Handlungsbedarf, um diese Entwicklung abzuschwächen oder zu stoppen. „Der Bundestag muss die Genehmigung als einheitliche Anforderung für kommende Ausschreibungen jetzt und dauerhaft festlegen“, fordert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Der Windindustriestandort Deutschland ist Vorreiter für Innovationskraft und Kostensenkung in der Energiewende. Wir müssen sicherstellen, dass dieses Potential durch eine vernünftige Marktperspektive erhalten bleibt!“

Die sehr niedrigen Gebotswerte von Projekten ohne Genehmigung beruhen auf erwartet niedrigen Erzeugungskosten künftiger Anlagen. Da sie gegen genehmigte Projekte antreten, die nur auf der Grundlage heutiger Technologien und Erzeugungskosten bieten können, ergibt sich hieraus ein ungleicher Wettbewerb. „Da die Basis für die Festlegung des Höchstwertes durch die ganz überwiegende Bezuschlagung von Projekten ohne Genehmigung verzerrt ist, muss die BNetzA kurzfristig bis zum 1. Dezember 2017 den Höchstwert für die Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 anheben“, macht Zelinger deutlich.

Ebenso muss absehbar nicht-realisierte Kapazität grundsätzlich in späteren Runden dem Auktionsvolumen wieder zugeschlagen werden, um den kontinuierlichen Ausbau der Windenergie an Land sowie die Erreichung der Klimaschutzziele nicht zu gefährden. Hierfür wäre beispielsweise ein Extravolumen für die beiden Ausschreibungen im zweiten Halbjahr 2018 denkbar.

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