Rundum-Sorglos-Paket beim Hausbau – Ist das überhaupt möglich?

Viele Familien träumen davon: das eigene Massivhaus mit Garten. Die meisten haben wenig Erfahrung mit dem Hausbau und wünschen sich ein Rundum-Sorglos-Paket zur Erfüllung ihres Wohntraumes. Leider hört man immer wieder, wie aus diesem Traum ein Albtraum wird – ob von Freunden, im Netz oder Fernsehen.

Da ist das Grundstück kaum bebaubar, weil plötzlich Reste einer asphaltierten Straße entdeckt werden. Die Beseitigung treibt die Baukosten in die Höhe. Der Hausbau geht nicht voran und als das Baubudget gänzlich aus dem Ruder läuft, ist das Bauunternehmen plötzlich nicht mehr erreichbar oder im schlimmsten Fall insolvent.

„Leider gibt es in der Baubranche immer noch zu viele schwarze Schafe. Die versprechen ihren Kunden das Rundum-Sorglos-Paket und am Ende können sie es nicht halten. Dieses unseriöse Verhalten wirft wiederum ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche. Zum Glück hat der Gesetzgeber mit der Maas-Novelle und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für mehr Verbraucherschutz beim Hausbau gesorgt“, sagt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führender Massivhausmarke.

Rundum-Sorglos-Paket für den Hausbau – Darauf sollten Sie achten!

Auf dem Weg in die eigenen vier Wände sollten Bauherren genau hinschauen bei der Auswahl eines Hausbau-Partners. Nicht jeder, der ein Rundum-Sorglos-Paket verspricht, kann dieses auch annähernd bieten. Der Bau eines Hauses ist ein komplexes Projekt bei dem immer etwas schiefgehen kann. Wichtig ist, dass man als Bauherr nicht allein gelassen wird und der Hausbau-Partner hierfür Vorkehrungen getroffen hat.

Seriöse Haus-Anbieter sind meistens daran zu erkennen, dass Sie mehrere Bewertungen von vorherigen Bauherren aufweisen können. In der Regel bieten die Bauunternehmen auch an, eine Baustelle zu besichtigen oder stellen den Kontakt zu ehemaligen Bauherren her.

Wichtig ist auch, den Bauvertrag genau zu prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Als Verbraucher steht Ihnen ein 14-tägiges, kostenfreies Widerrufsrecht zu. Weist der Verkäufer Sie darauf nicht explizit hin, sollten Sie hellhörig werden. Achten Sie darauf, dass der Bauvertrag eine Baubeschreibung enthält, die unter anderem einen verbindlichen Fertigstellungstermin nennt und das Bauprojekt genau beschreibt.

Bei der Suche nach einer passenden Baufinanzierung ist es wichtig, dass Ihr Finanzierungsberater eine Prüfung als Immobiliardarlehensvermittler nach §34 i GewO vorweisen kann. Eine Übersicht über alle in Deutschland geprüften Vermittler ist auf www.vermittlerregister.org zu finden. Dieser Nachweis ist seit März 2017 verbindlich, wer diesen nicht vorweisen kann, darf auch keine Baufinanzierung vermitteln.

Kein Hausbau ohne passendes Grundstück. Im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn Ihr Bauunternehmen Sie bei der Suche unterstützt. Doch sollten Sie darauf achten, dass im Bauplan geprüft wird, ob das geplante Bauvorhaben überhaupt realisiert werden kann. Außerdem erfährt man im Bauplan, ob eventuell mit Altlasten zu rechnen ist. Auskunft über die Eigenschaften des Baulandes erhält man außerdem im Zuge eines Bodengutachtens. Ebenso lohnt sich ein Blick ins Grundbuch. Auch gilt: der Grundstückskauf erfolgt ausschließlich über einen Notar. Sollte ein Grundstücksverkäufer den Kauf ohne Notar abwickeln wollen, ist definitiv etwas faul!

So können Sie das Risiko beim Hausbau minimieren

„Die meiste Angst haben Bauherren vor einer Explosion der Kosten – sei es durch Planungsfehler oder Baumängel. Diese Angst ist durchaus berechtigt, aber es gibt Möglichkeiten diese Risiken zu minimieren“, sagt Jürgen Dawo von Town & Country Haus.

Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende prüft die für einen Hausbau kalkulierten Kosten auf Plausibilität. Wenn das Finanzierungskonzept tragfähig ist, wird dieses zertifiziert und der Bauherr erhält eine FinanzierungSumme-Garantie. Sollten im Bauverlauf unvorhersehbare Kosten auftreten, werden diese dann durch diese Garantie übernommen.

Das Baugeldkonto sollte von einem Wirtschaftsprüfer verwaltet werden. So kann der Bauunternehmer das gezahlte Geld nicht für andere Zwecke ausgeben. Für den Fall einer Insolvenz bieten Versicherungsunternehmen, wie zum Beispiel die R+V Versicherung, eine Baufertigstellungsversicherung an. Diese sollte rund 20 % des Kaufpreises abdecken.

Achten Sie bei der Wahl eines Hausbau-Partners auch darauf, dass die Bau- und Montagevorschriften geprüft sind, beispielsweise vom TÜV und Markenbaustoffe verwendet werden. Um eventuellen Baumängeln auf die Spur zu kommen, empfiehlt sich eine Endkontrolle durch einen unabhängigen Baugutachter. Sollte während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt werden, kann dieser im Rahmen einer Baugewährleistungsbürgschaft übernommen werden.

„Das Rundum-Sorglos-Paket beim Hausbau ist durchaus möglich. Doch Bauherren sollten in jedem Fall Angebote vergleichen und genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Ausführliche Beratung ist beim Hausbau entscheidend“ sagt Jürgen Dawo.

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2017 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise‐Partnern 4.466 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von 844,29 Millionen Euro. Damit ist Town & Country Haus Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Rund 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau‐Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise‐Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise‐Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Annika Levin
Telefon: +49 (36254) 75282
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel