TÜV Rheinland: Aufgabe der Arbeitsmedizin ist die Prävention

Die Arbeitswelt wandelt sich, weg von einer körperlich arbeitenden hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Diesen Trend bestätigt der DKV-Report „Wie gesund lebt Deutschland?“: Nur 43 Prozent der Befragten erreichten die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen 150 Minuten mäßige oder 75 Minuten intensive körperliche Aktivität pro Woche. Dagegen sitzen die meisten Menschen in Deutschland durchschnittlich 7,5 Stunden pro Tag. „In der Arbeitsmedizin sehen wir eine Verschiebung weg von den körperlich belastenden Berufen hin zu den Dienstleistungsberufen. Daher spielt die Beratung zu mehr körperlicher Aktivität eine immer größere Rolle in unserer präventiven Tätigkeit“, weiß Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Zwar konzentrierte sich die Arbeitsmedizin früher mehr auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und harte Faktoren wie Lärmbelastung oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, doch der moderne Präventionsgedanke und auch die Arbeitspsychologie waren schon in der Vergangenheit in der Arbeitsschutzgesetzgebung verankert.

Prävention auf allen Ebenen

Der Arbeitsmediziner ist derjenige, der zwischen der konkreten Belastung bei der Arbeit und der gesundheitlichen Situation des Beschäftigten eine Verbindung zieht. „Auf dieser Basis berät er, wie Arbeitnehmer im Beruf aber auch in der Freizeit ihre Gesundheit erhalten und fördern können“, erläutert Schramm. Gerade bei der Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Schüssel dazu, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf den Bedarf der Belegschaft abzustimmen. Ebenso sinnvoll ist es, moderne Hilfsmittel zu nutzen. Privat genutzte Schrittzähler oder Pulsmesser sind zum Beispiel eine gute Hilfe, wenn es darum geht, ein Bild vom Gesundheitsverhalten der Arbeitnehmer zu bekommen. Die arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge bietet die Möglichkeit, Gesundheitsschäden frühzeitig zu erkennen und die Beschäftigten in Bezug auf die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit umfassend zu beraten. Dabei kann es beispielsweise um Themen wie eine beginnende Schwerhörigkeit bei Lärmexposition oder Hauterkrankungen bei Feuchtarbeit gehen.

Bei der Betrieblichen Eingliederung ins Berufsleben nach einer langen Erkrankung liegt der Fokus der Beratung auf einer angemessenen Beschäftigungsmöglichkeit für die Betroffenen. Ziel ist es dabei, dass die Arbeitsunfähigkeit überwunden und damit die (Weiter-)Beschäftigung gesichert werden kann. Wunschvorsorgen eröffnen Arbeitnehmern zudem die Möglichkeit, gezielt gesundheitliche Belastungen anzusprechen.

Arbeitsmedizin ist eine sprechende Medizin

Einen wachsenden Bereich in der Arbeitsmedizin stellen die psychischen Belastungen dar. Moderne Arbeitsformen wie Führen auf Distanz oder die Tätigkeit im Homeoffice bieten Erleichterungen. Sie bringen aber auch neue Risiken mit sich, zum Beispiel den Verlust der direkten sozialen Kontakte zu Kollegen oder das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen.

Viele Beratungsthemen bieten Arbeitsmedizinern die Möglichkeit zu neuen Betreuungsformen, beispielsweise per Videosprechstunde. Allerdings haben diese Kontaktformen auch ihre Grenzen: Sie sind immer dann ungeeignet, wenn eine körperliche Untersuchung notwendig ist. „Es gibt Themen wie psychische Belastungen durch Mobbing oder Burnout, die viele Beschäftigte lieber persönlich mit dem Betriebsarzt besprechen möchten. Moderne Betreuungsformen sind daher wertvolle Ergänzungen, können Bewährtes aber nicht ersetzen. Sie helfen uns, Beschäftigte umfassend zu betreuen und mit dem immer schnelleren Wandel in der Arbeitswelt Schritt zu halten“, resümiert Schramm.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

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