TÜV SÜD zertifiziert Stromerzeuger nach neuen Nachweisverfahren

TÜV SÜD Industrie Service hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach den neuen deutschen Netzanschlussregeln erhalten. Geprüft wird die Konformität von Stromerzeugern und -speichern, die in Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze einspeisen. Die zugehörigen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110, 4120 und 4130 sind ab 1. November 2018 verfügbar und gelten ab 27. April 2019 ausschließlich.

„Für einen sicheren Netzbetrieb und die Anschlussgenehmigung müssen Stromerzeuger und Bezugsanlagen festgelegte Eigenschaften nachweisen“, sagt Dieter Rosenwirth, Leiter der Zertifizierungsstelle Netzverträglichkeit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die komplexen Neuregelungen betreffen zukünftig deutlich mehr Anlagen. Neben konventionellen Kraftwerken und Erneuerbare-Energien-Anlagen fallen erstmals auch Energiespeicher und Bezugsanlagen unter die Technischen Anwendungsregeln. „Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sind beispielsweise zu zertifizieren, wenn diese Strom ins Netz rückspeisen“, so Dieter Rosenwirth. Die Konformität ist gemäß Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung NELEV zu belegen. Viele Praxistests lassen sich vermehrt durch Computersimulationen ersetzen.

Die neuen Netzanschlussregeln setzen den europäischen Regelungsrahmen in Deutschland erstmals vollständig um. TÜV SÜD zählt zu den ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen. Daneben verfügen die Experten über Akkreditierungen nach indischem Grid Code 12/X/STD(CONN)/GM/CEA.

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