Konjunkturprogramm mit Mut – aber Lücken für den Mittelstand

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das umfangreiche Konjunkturpaket der Koalitionspartner mit einer Vielzahl unterstützenwerter Ansätze ausdrücklich. Doch mit Blick auf die Perspektiven für den Mittelstand bleiben Kernfragen offen. Überbrückungshilfen decken nur betriebliche Fixkosten ab, die Ausgrenzung der kleineren Betriebe beim KfW-Schnellkredit-2020 wiegt das keineswegs auf, mahnt DER MITTELSTANDSVERBUND. Zudem kann die Senkung der EEG-Umlage nur ein erster Schritt sein. 

„Es ist ein Clou, dass die zuvor kaum im Blickfeld stehende temporäre Senkung der Mehrwertsteuer im Fokus des Konjunkturprogramms steht und die vorherigen Kernthemen nun keine Relevanz haben. Weder die generelle Autoprämie noch die Entlastung der Altlasten der Kommunen sind im Papier enthalten. Das begrüßen wir sehr! Insgesamt hat man sich sehr differenziert zu den einzelnen Punkten geeinigt.“, bewertet Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, das Konjunkturprogramm der Koalitionspartner. 

Überbrückungshilfen für KMU ohne Blick in die Zukunft – Verzehr von Eigenkapitalreserven befürchtet

Dass die Große Koalition sich auf ein Programm für Überbrückungshilfen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen einigen konnte, sei grundsätzlich zu begrüßen. Die betroffenen Unternehmen könnten sich somit für die Monate Juni bis August zumindest einen Teil ihrer betrieblichen Fixkosten erstatten lassen, so Veltmann. Dass aber über die Fixkosten hinaus keinerlei finanzielle Kompensation erfolge, sei sehr bedauerlich und keinesfalls sachgerecht. In den zurückliegenden Monaten haben viele Unternehmen ihr Eigenkapital aufgebraucht und teils mit Krediten hohe Fremdkapitalbestände in die Bücher genommen. Gerade kapitalintensive Unternehmen mit hohem Umsätzen und geringer Rendite seien extrem betroffen. Hier sei die steuerliche Verlustverrechnung sinnvoll, aber bei weitem nicht ausreichend. Deshalb müsse dringend über ein passendes Konzept zur Rekapitalisierung nachgedacht werden. Um massenhafte überschuldungsbedingte Insolvenzen in 2020 und 2021 abzuwenden, bestehe hier dringender Handlungsbedarf, mahnt Veltmann.

Kleine Unternehmen sind zudem unbegründet zusätzlichen Beschränkungen unterworfen und erhalten im Vergleich zu Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern einen niedrigeren Erstattungsbetrag von 9.000 bzw. 15.000 Euro. Die Nachweispflichten für Kleinunternehmen im Falle von Ausnahmefällen sind nicht erklärbar und lösen gerade dort zusätzliche Bürokratie aus. Dabei rächt sich nun umso mehr, dass Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten auch weiterhin von der Beantragung der KfW-Schnellkredite ohne nachvollziehbare und legitime Begründung ausgenommen sind. „Deshalb müssen gerade jetzt vorhandene Instrumente voll genutzt werden, die sich sinnvoll ergänzen. Jetzt muss endlich die 10-Mitarbeiter-Grenze für den KFW-Schnellkredit fallen“, fordert Veltmann.  Mehr als 3,1 Millionen Unternehmen in Deutschland mit weniger als 11 Mitarbeitern sind nicht antragsberechtigt.“ 

Veltmann mahnt mit Blick auf die Zukunft: „Die Investition in Innovation ist zentral für die Zukunftssicherung aller Unternehmen. Durch Neuentwicklungen können sich KMU einen wertvollen Wettbewerbsvorsprung verschaffen. Gerade in den letzten Wochen hat der Mittelstand sein Innovationspotential unter Beweis gestellt. Für einen nachhaltigen und langfristigen Erfolg reicht allerdings die Erstattung von betrieblichen Fixkosten nicht annähernd aus.“, so der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes. 

Mehrwertsteuersenkung: Positive Effekte in der Breite & Bekenntnis zu marktwirtschaftlichen Prinzipien

Die befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 soll laut Koalitionspartnern der Stärkung der Binnennachfrage dienen.

„In jedem Fall ist zu begrüßen, dass durch diese Maßnahme nun keine einzelne Branche gefördert wird, sondern viele Unternehmen in der Breite die positiven Effekte spüren könnten. Im Zusammenspiel der einzelnen Branchen, Unternehmen und Verbraucher werden sich ohne zusätzliche Lenkungsversuche des Staates die besten Ergebnisse für die Marktteilnehmer herausbilden. Sie ist ein durchaus mutiger und richtungsweisender Ansatz.“, so Veltmann. „Nun kommt es darauf an, dass eine schnelle Umsetzung erfolgt und sich Bundestag und Bundesrat einigen, damit den Unternehmen genug Zeit zur Umstellung bleibt. Bei Zeitraum-überlappenden Geschäftsvorgängen bedarf es zudem einer schnellstmöglicher Klärung.“, so Veltmann weiter.  

Senkung der EEG Umlage kann nur erster Schritt sein

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Maßnahmen im Bereich der Strompreissenkung. Dazu zählt primär die weitere schrittweise Senkung und Begrenzung der EEG-Umlage von heute 7 Cent auf 6,5 Cent im Jahr 2021 und 6 Cent im Jahr 2022. „Dennoch kann dies nur ein erster Schritt sein. Unter wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten hat sich die EEG-Umlage als ungerechtes Instrumentarium für die Gestaltung einer Energiewende erwiesen. Sie bleibt ein „Spaltpilz“ in der Wirtschaft, da gerade mittelständische Unternehmen für die Energiewende-Kosten für die befreiten energieintensiven Großunternehmen mitbezahlen muss.“, kritisiert Veltmann. 

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert daher, die EEG-Umlage schnellstmöglich abzuschaffen und das System der Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom zur Finanzierung der Energiewende endlich auf eine faire Basis zu stellen.  

Weiterhin zu begrüßen ist, dass mit der – wenn auch nur zeitlich begrenzten Absenkung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte – bereits ab Juli 2020 ebenfalls ein senkender Effekt auf die Stromkosten verbunden ist.

Sozialversicherungsbeiträge – sprunghafter Anstieg nach 2021 befürchtet

Den steigenden Ausgaben der Sozialversicherungsträger soll durch eine befristete „Sozialgarantie“ begegnet werden: Die Lohnnebenkosten sollen in diesem und dem kommenden Jahr auf maximal 40 % gedeckelt sein und die derzeitigen Corona-bedingten Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden (beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung bereits laufende Maßnahmen, aktuelle Beschlüsse vom erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld, die für 2020 angekündigten Ausbildungsbeihilfen, diverse Zusatzkosten in der Krankenversicherung). „Doch heute schon muss mitgedacht werden, wie es nach 2021 mit den Sozialversicherungsbeiträgen weitergehen soll. Die recht knappe Befristung der Sozialgarantie lässt einen sprunghaften Anstieg nach diesem Zeitraum befürchten.“, gibt Veltmann zu bedenken. 

Dem muss entgegengewirkt werden: Zum einen müssen mittel- und langfristig wirksame zusätzliche Ausgaben in der Sozialversicherung genau auf ihre Erforderlichkeit und Effektivität geprüft werden. Zum anderen muss die Lastenverteilung sachgerecht erfolgen. „Die Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kann nicht zu einem Großteil über die Arbeitskosten finanziert werden, sondern muss auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Eine zusätzliche Belastung der Arbeitskosten wird sich negativ auf die Beschäftigung auswirken und ein Hindernis für die erfolgreiche Krisenbewältigung sein.“, so Veltmann weiter.

Bekenntnis zur Plattformökonomie 

„Wir begrüßen das Bekenntnis zur Plattformökonomie. Kleine und mittlere Unternehmen müssen Teil davon sein. Gerade Kooperationen mittelständischer Unternehmen könnten so in den Fokus neuer Digitalisierungsschübe rücken und an die Leistungen der vergangenen Wochen und Monate anknüpfen.“, bewertet Veltmann den digitalpolitischen Passus des Konjunkturpaketes. 

Klar ist: Die Corona-Krise verlagert Kundenkontakte in das Internet. Erforderlich sind hierbei Expertise und Technologien. Positiv sei deshalb, dass Abschreibungsmöglichkeiten in diesem Bereich erweitert werden sollen. "Angesichts der gewaltigen Aufgabe und im internationalen Vergleich hätte man bei dem bereitgestellten Budget ein wenig mehr Entschlossenheit beweisen können. Auch die öffentliche Verwaltung soll hiervon finanziert und vorangetrieben werden. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, weil es Prozesse vereinfacht und Kosten für Unternehmen spart. Entscheidend ist aber gerade, inwieweit der Mittelstand direkt an dem Paket partizipieren kann.“, so Veltmann.

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