Ein Silberstreif am Horizont in coronagetrübten Zeiten für die Heilbäder und Kurorte in Hessen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Denn das im Dezember 2020 im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass die ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Damit erfüllt sich eine Forderung […]
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