Innovative Forschung mit dem Ziel, Tierversuche zu vermeiden

Im Kaiserin Friedrich-Haus in Berlin überreicht Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt heute den mit 25.000 Euro dotierten Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können. Der diesjährige Preis wird an Privatdozent Dr. Alexander S. Mosig von der Arbeitsgruppe Inspire für die Entwicklung und Etablierung von Gewebemodellen menschlicher Organe verliehen.  

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Mein Ziel ist es, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Deshalb habe ich im Rahmen meiner Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ auch im Herbst 2015 das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eröffnet. Damit nimmt Deutschland bei der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen eine Vorreiterrolle ein.   Mit der jährlichen Verleihung des Tierschutzforschungspreises treibt mein Haus die Erforschung von Alternativen zum Tierversuch aktiv voran. Mein Dank gilt Wissenschaftlern wie dem Preisträger Dr. Alexander S. Mosig und den Mitarbeitern seiner Arbeitsgruppe Inspire, die daran arbeiten, dass Tierversuche künftig überflüssig werden.“  

Preisträger Dr. Alexander S. Mosig ergänzt: „Wir haben am Universitätsklinikum Jena Biochip-Systeme zur Nachbildung unterschiedlicher Funktionen menschlicher Organe im Labor entwickelt. Diese „Organ-on-chip“ Systeme nutzen wir in der Grundlagenforschung zur Untersuchung der Ursachen von Entzündungen und Infektionen, aber auch bei der Entwicklung neuer Therapieoptionen. In gemeinsamen Forschungsprojekten mit Kollegen aus der Medizin, der Chemie und der Pharmakologie konnten wir mit diesen Systemen bereits mehrfach Tierversuche erfolgreich ersetzen und so das Leiden von Versuchstieren vermeiden. Wir freuen uns sehr über die Verleihung des 36. Tierschutzforschungspreises und sehen darin einen Ansporn, unsere Arbeiten weiter auszubauen und damit einen Beitrag zum vollständigen Ersatz von Tierversuchen in der Zukunft zu leisten.“   

Hintergrund: Der Tierschutzforschungspreis wird seit 2001 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vergeben. Von 1980 bis 2000 wurde der Preis vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verliehen. Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Preiskuratoriums bestehend aus:  

  • Herrn Prof. Dr. Spielmann, FU Berlin,
  • Frau Prof. Dr. Schäfer-Korting, FU Berlin,
  • Herrn Prof. Dr. Schönfelder, BfR/Bf3R und Charité Berlin Herrn Dr. Garthoff, BIO.NRW Düsseldorf,
  • Herrn Kolar, Deutscher Tierschutzbund/Akademie für Tierschutz, Neubiberg
  • Frau Christiane Wiemann, BASF

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke – unter anderem in der medizinischen Forschung – noch nicht vollständig verzichtet werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmel.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 18529-3174
Fax: +49 (30) 18529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.