Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert die Überarbeitung des Paragrafen 219a

Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen den Gesetzgeber am 25. November 2017 dazu aufgefordert, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches im Sinne der gesetzlich festgelegten Patientenrechte und der Rechte von Ärztinnen und Ärzten so zu überarbeiten, dass eine sachgerechte Information nicht mehr unter Strafe gestellt wird.
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