Untersuchung bescheinigt: Weißblechverpackungen verfügen über hervorragende Recyclingfähigkeit

Top-Ergebnis für Verpackungsstahl: Die Recyclingfähigkeit der Dose ist annähernd mit dem Weißblechanteil der Verpackung gleichzusetzen. Eine dreiteilige Lebensmitteldose mit Ring Pull-Deckel hat beispielhaft eine hohe Recyclingfähigkeit von 95 Prozent. Die geringe Differenz zu 100 Prozent ergibt sich im Wesentlichen über Etiketten und Compound. Das hat nun das wissenschaftliche Institut cyclos-HTP in einer Untersuchung von handelsüblichen Weißblechverpackungen im Auftrag der thyssenkrupp Rasselstein GmbH ermittelt.

„Die Recyclingfähigkeit beschreibt die graduelle stoffliche Eignung eines Produktes, im Rahmen etablierter Erfassungs- und Verwertungsstrukturen zur Schließung von Stoffkreisläufen beizutragen. Eine hundertprozentige Recyclingfähigkeit ist sehr selten, da zum Beispiel eine Papierbanderole den Wert verringert, aber als Träger der Verbraucherinformation unerlässlich ist“, so Dr. Joachim Christiani vom Institut cyclos HTP.

Christian Pürschel, für Kommunikation und Marktentwicklung verantwortlich bei Deutschlands einzigem Hersteller von Verpackungsstahl, unterstreicht: „Die Untersuchung hat erneut gezeigt, dass Stahlverpackungen ökologische Top Performer sind. Haben sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, kann der Stahl, aus dem sie hergestellt wurden, recycelt und für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Der Materialkreislauf ist geschlossen.“ Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH engagiert sich umfassend bei der Schließung von Wertstoffkreisläufen, nicht zuletzt über ihre Tochtergesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Weißblech Recycling (DWR), die eine fachgerechte, zielgenaue Rückführung von Weißblechverpackungen in die Stahlherstellung sicherstellt.

Das Ergebnis der Untersuchung gewinnt mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 noch weiter an Bedeutung. Danach sind die Rücknahmesysteme verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien zu fördern, die zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können. Hier kommt die Recyclingfähigkeit eines Materials ins Spiel. Die Zentrale Stelle wird künftig im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen festlegen.

„Das ist ein klarer Vorteil für die Weißblechverpackung, die mit einer Recyclingfähigkeit von annähernd 100 Prozent punktet“, so Pürschel. „Stahlverpackungen erfüllen die stoffliche und physikalische Voraussetzung, nach ihrer Gebrauchsphase nahezu vollständig zu einem mit Neuware vergleichbaren Sekundärprodukt zu werden. Und dieser Zyklus kann beliebig oft durchlaufen werden, ohne dass sich die Materialeigenschaften verändern.“

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