Deutscher Landkreistag zu Gast im Vogelsbergkreis

68 Prozent der Bevölkerung in Deutschland – 55 Millionen Bürgerinnen und Bürger – wohnen in Landkreisen. Deren Interessen werden vom Deutschen Landkreistag (DLT) mit Sitz in Berlin wahrgenommen. Der Sozialausschuss des kommunalen Spitzenverbandes tagte am Donnerstag und Freitag in Schloss Romrod (Vogelsbergkreis). Gastgeber war der Vogelsberger Landrat Manfred Görig. Er konnte rund 25 Landrätinnen und Landräte sowie Vertreter der Landesverbände begrüßen. Landrat Görig ist Vorsitzender des Sozialausschusses des Hessischen Landkreistages (HLT).

Der Sozialausschuss des DLT befasste sich während seiner Tagung im Vogelsbergkreis neben der aktuellen Entwicklung zur Bildung einer neuen Bundesregierung vor allem mit der Zukunftssicherung einer altengerechten Politik in den deutschen Landkreisen auf der Grundlage des im Auftrag der Bundesregierung erstellten 7. Altenberichts. Wichtige Themen, die alle 294 Landkreise in Deutschland stark beschäftigen, waren auch die Arbeit der Jobcenter, das Angebot der Pflegestützpunkte, die Flüchtlingspolitik und das Bundesteilhabegesetz.

In Romrod wurde auch ein neuer Sozialausschussvorsitzender gewählt. Es ist Landrat Dr. Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis).

Der DLT – Spitzenverband für die 294 Landkreise in Deutschland

Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist der Zusammenschluss der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage der 13 Flächenländer, die sich für die Kommunalbelange in ihrem jeweiligen Bundesland einsetzen. Er vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 55 Millionen Einwohnern und somit 68 Prozent der Bevölkerung Deutschlands.

Der Deutsche Landkreistag vertritt Gemeinwohlbelange und unterscheidet sich daher von anderen Vereinigungen wie wirtschaftlichen Interessengruppen, da die Landkreise politische Verantwortung für die Bürger tragen. Die zentrale Aufgabe des Deutschen Landkreistages besteht darin, die den Landkreisen grundgesetzlich verbürgte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.

Die meisten Gesetze des Bundes werden durch die Kommunalverwaltungen vollzogen. Der Deutsche Landkreistag wird daher an Gesetzesvorhaben, die kommunale Anliegen berühren, vom Deutschen Bundestag und von den Bundesministerien beteiligt. Zudem wirkt er in einer Vielzahl von Gremien und Einrichtungen des Bundes und der Länder beschließend oder beratend mit.

Der Wirkbereich des Deutschen Landkreistages umfasst die gesamte Bandbreite kommunaler Funktionen und reicht von Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge, des weiterführenden Schulwesens und des Berufsschulwesens, der Wirtschaftsförderung, der kommunalen Arbeitsmarktpolitik und der Sparkassen über das Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen sowie die Lebensmittelkontrolle bis hin zu Fragen des eGovernments, der Verwaltungsmodernisierung und des öffentlichen Dienstrechts. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen des ländlichen Raumes und hier in der Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebens-, Versorgungs-, Arbeits- und Entwicklungsbedingungen im Verhältnis zum städtischen Bereich.

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