Das ändert sich 2018: Beim Fahren ohne Winterreifen zahlt auch der Halter

Wer ab 1. Januar bei Schnee und Eis ohne Winterreifen fährt, muss tiefer in die Tasche greifen, wenn er erwischt wird. Mit dem Jahreswechsel steigt das Bußgeld im Fall einer Behinderung des Verkehrs von 60 auf 80 Euro. Zudem wird nicht nur der Fahrer bestraft, sondern auch der Halter. Der zahlt zusätzlich eine Geldbuße von 75 Euro. Darauf weist die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr in ihrer aktuellen Ausgabe hin.

Doch wer sich im Winter auf M+S-Reifen verlässt, sollte sich seine Reifen genauer anschauen. Denn ab 1. Januar gelten nur noch M+S-Reifen als wintertauglich, die das Symbol einer Schneeflocke mit Bergsilhouette tragen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Ist der Reifen vor dem Jahreswechsel hergestellt, dürfen M+S-Reifen auch ohne Schneeflocke noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden. Und wie stellt man das Herstellungsjahr fest? Die so genannte DOT-Nummer auf der Reifenflanke verrät die Kalenderwoche und das Herstellungsjahr.

Einstellen müssen sich Autofahrer auch auf Änderungen bei der Hauptuntersuchung. So wird die Abgasuntersuchung am Auspuffrohr wieder eingeführt. Bislang wurden bei Fahrzeugen, die seit dem 1.1.2006 zugelassen wurden, nicht die tatsächlichen Abgaswerte geprüft, sondern es genügte das Auslesen der On-Board-Analyse. Doch da die tatsächlichen Abgaswerte deutlich von den theoretischen Werten abweichen, hat der Gesetzgeber die Abgasuntersuchung am Auspuff wieder eingeführt. Und nur mit bestandener AU wird auch die Hauptuntersuchung bestanden. Die Kosten für die Prüfung steigen je nach Anbieter um bis zu zwölf Prozent.

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