Wenn’s beim Abschleppen kracht

Wer mit dem Fahrzeug liegenbleibt und abgeschleppt werden muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder er ruft den Abschleppdienst oder einen netten Menschen zu Hilfe. Während das professionelle Abschleppunternehmen nicht ganz billig ist, ist die private Pannenhilfe nicht ganz ungefährlich und es gibt viele Vorschriften zu beachten. Die ARAG Experten klären auf:

Abschleppen zur nächsten Werkstatt
Was beim privaten Abschleppen zu beachten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 15a. Danach gilt: Beim Abschleppvorgang darf auf keinen Fall auf eine Autobahn aufgefahren werden. Und wer auf der Autobahn selbst liegenbleibt, muss umgehend zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden und die Autobahn verlassen. Danach heißt das Ziel: Nächstgelegene Werkstatt. Wer sich zum Lieblingsschrauber ziehen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Der Abschleppvorgang
Beide Fahrzeuge müssen beim Abschleppen die Warnblinkanlage einschalten. Ist dies beim Pannenfahrzeug nicht möglich, weil die Batterie leer oder defekt ist, muss ein professionelles Abschleppunternehmen gerufen werden. Die ARAG Experten raten, dass der erfahrenere Fahrer das Pannenfahrzeug zieht, denn von dessen Umsicht hängt es ab, wie glimpflich der Abschleppvorgang ausgeht. In einem konkreten Fall zog ein unerfahrener 18-Jähriger den Wagen seines Vaters. Das Abschleppen endete mit einem teuren Blechschaden, weil der junge Mann gleich zweimal zu heftig auf die Bremse trat, so dass der Vater im Pannenfahrzeug keine Chance hatte, zu reagieren (Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 3749/16). Den abgeschleppten Wagen darf sogar ein mindestens 15-jähriger Jugendlicher lenken. Einen Führerschein benötigt man dafür nicht. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung während des Abschleppens gibt es nicht. Die ARAG Experten raten jedoch, nicht schneller als 40 Stundenkilometer zu fahren.

Seil oder Stange?
Mehr Sicherheit bietet eindeutig die Abschleppstange, da mit ihr Auffahrunfälle vermieden werden können. Ein Vorteil des Seiles ist hingegen, dass es platzsparend im Auto mitgeführt werden kann. Allerdings warnen die ARAG Experten: Wenn mit einem Seil abgeschleppt wird, müssen die Bremsen des Pannenfahrzeugs intakt sein. Zudem muss eine farbige Fahne am Seil oder an der Stange angebracht werden, damit kein anderes Fahrzeug versucht, zwischen dem Abschleppgespann einzuscheren.

Wo ist die Abschleppvorrichtung?
Wer nicht auf den ersten Blick erkennen kann, wo Seil oder Stange befestigt werden, sollte einen Blick ins Bedienhandbuch des Fahrzeugs werfen. Dort kann man nachlesen, wo sich die Abschleppvorrichtung befindet. Vor allem bei modernen Autos ist oft nur noch ein Gewinde vorhanden. Dann benötigt man nicht nur Abschleppstange oder -seil, sondern auch eine mobile Öse, die in das Gewinde eingeschraubt wird. Sie befindet sich in der Regel beim Bordwerkzeug. Ohne diese Öse muss ein Abschleppdienst gerufen werden.

Was muss beim Automatikgetriebe beachtet werden?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Fahrzeuge mit Automatik und Elektrowagen sollte man von einem Abschleppwagen abtransportieren lassen, da beide Autotypen nicht über einen Abschleppmodus verfügen und während des Abschleppens Schaden nehmen könnten. Das Automatikgetriebe sollte in der N-Position abgeschleppt werden. Das Problem: In dieser Leerlauf-Stellung wird das Getriebe nicht mit Öl versorgt und kann sich durch die Reibung zu stark erhitzen. Auch ein Elektroauto kann heiß laufen, weil der Akku in der Regel über die Fahrzeugachse aufgefüllt wird. Da ein abgeschlepptes Fahrzeug kaum Energie verbraucht, könnte der Stromspeicher heiß laufen. Daher raten die ARAG Experten bei beiden Varianten, die Pannenfahrzeuge nur sehr langsam abzuschleppen und nach jeweils 20 Kilometern eine Pause zum Abkühlen des Getriebes bzw. Akkus einzulegen. In dieser Reichweite sollte sich mit etwas Glück ohnehin die nächste Werkstatt gefunden haben. Und abschließend noch ein Gedanke der ARAG Experten: Wer aus Freundschaft abschleppt, sollte wissen, dass bei einem Unfall alle Gutmütigkeit nichts hilft: Bei ungeklärter Schuldfrage wird der Schaden hälftig geteilt.

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