„Industry of Things“ ist „Fachmedium des Jahres“ 2018

Die Gewinner des Branchenawards „Fachmedium des Jahres 2018“ stehen fest: „Industry of Things“ wurde mit diesem Titel am 16. Mai 2018 im Rahmen des Kongresses der Deutschen Fachpresse in Berlin ausgezeichnet. Die Fachjury hob besonders den „Reverse-Media-Content-Workflow“ der noch jungen Wissens-Community hervor. „Das Online-Portal zeigt eindrucksvoll, wie Fachmedienanbieter in einer vernetzten Welt mit Querschnittsthemen aus ihrem Portfolio erfolgreich neue Produkte entwickeln können“, so die Jury in ihrer Begründung.

In Deutschland gibt es über 4.000 Fachzeitschriften. Die dafür verantwortlichen Fachmedienhäuser konnten ihre besten Projekte dieses Jahr in elf Sachkategorien ins Rennen um den Titel „Fachmedium des Jahres“ schicken. Das Online-Portal „Industry of Things“ überzeugte in der Kategorie „Beste Neugründung“.  Die Kategorien reichen von „Beste Fachzeitschrift“ über „Bester Social-Media-Einsatz“ bis hin zu „Beste Workflowlösung“. Eine Fachjury bewertet in einem mehrstufigen Prozess die Einreichungen und ermittelt den Sieger der jeweiligen Kategorie.

„,Industry of Things‘ zeichnet sich durch Themenbreite und -tiefe aus. Der Reverse-Media-Content-Workflow mit 150 externen Experten ist ideal für eine Vernetzung der Stakeholder und damit den Aufbau großer Reichweite. Diese zeigt sich auch in den Social-Media-Kanälen“, kommentierte die Jury ihre Entscheidung: „Allein in XING-News hat das Portal 34.000 Follower und gilt als Benchmark für gelungene B2B-Kommunikation.“

„Die Auszeichnung ist ein Riesenlob für unsere Arbeit und beweist, dass wir mit dem innovativen Ansatz von ,Industry of Things‘ genau die Bedürfnisse unserer Leser treffen“, so Julia Moßner, Head of „Industry of Things“.

Mit der Auszeichnung reiht sich „Industry of Things“ ein in eine lange Liste von Preisträgern aus dem Hause Vogel Business Media. Zuletzt war „DeviceMed“ (2017) „Fachmedium des Jahres“ in der Kategorie „Beste Fachzeitschrift (über 1,0 bis 2,5 Mio. Euro Umsatz)“. Weitere Vogel-Preisträger: „bike und business“ in den Kategorien „Bester Award“ (2016) sowie „Bester Social-Media-Einsatz“ (2014), „MM Maschinenmarkt“ (2015) in der Kategorie „Beste Fachzeitschrift (über 2,5 Mio. Euro Umsatz) sowie das „CSR-Magazin“ als beste Neugründung (2012).

„Industry of Things“ ist das erste deutschsprachige Online-Portal, das Expertengruppen zu Industrie 4.0 und Internet of Things in der Industrie zusammenbringt. Unter dem Motto „IT meets Industry“ steht der praktische Nutzen des „Internet of Things“, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie von Industrie-4.0-Anwendungen im Mittelpunkt. „Industry of Things“ zielt auf Spezialisten, Entwickler und Anwender aus Technologiebereichen und Anwendungsbranchen, um Meinungen, Erfahrungen und Ansichten zu bündeln und zu diskutieren. Das Stammhaus Vogel Business Media ist Deutschlands großes Fachmedienhaus mit 100+ Fachzeitschriften, 100+ Webportalen, 100+ Business-Events sowie zahlreichen mobilen Angeboten und internationalen Aktivitäten. Hauptsitz ist Würzburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vogel Communications Group GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 7/9
97082 Würzburg
Telefon: +49 (931) 418-0
Telefax: +49 (931) 418-2750
http://www.vogel.de

Ansprechpartner:
Dr. Gunther Schunk
Chief Communication Officer
Telefon: +49 (931) 41825-90
E-Mail: pressestelle@vogel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.