Herausforderung DSGVO: Ein Überblick für Arztpraxen und MVZ

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Mittwoch, Juli 2, 2025
Auch wenn es zum aktuellen Zeitpunkt noch einige Unklarheiten zu manchen Details der neuen Richtlinien und deren konkreter Umsetzung gibt, lassen sich im Folgenden die wichtigsten Neuerungen speziell für den Datenschutz in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) grob zusammenfassen:
Warum EU-DSGVO?
Bislang wurden die Datenschutzvorgaben von jedem Land eigenständig gesetzlich geregelt, was häufig zu erheblichen Unterschieden geführt hat. Um unserem Zeitalter angemessene Standards aufzusetzen und die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen, wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die ab dem 25. Mai 2018 gilt. Während diese Vereinheitlichung auf der einen Seite in jedem Fall den Verbraucherschutz stärkt, fällt auf der anderen Seite ein erheblicher bürokratischer Aufwand an, der sicherlich an keinem Unternehmen und an keiner Praxis spurlos vorbeigeht. Dass die neuen Vorgaben nicht nur eingehalten, sondern jetzt auch noch gründlicher dokumentiert werden müssen und bei Nichteinhaltung hohe Strafgelder zu erwarten sind, sind die Gründe für die zusätzlichen Umstände.
Welche Daten sind zu schützen?
Bereits bei der telefonischen Terminvergabe oder beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte fließen in einer Arztpraxis schützenswerte Daten des Patienten, die anschließend verarbeitet, d. h. abgefragt, gespeichert, angepasst, weitergeleitet oder auch wieder gelöscht werden. Doch nicht nur die Gesundheitsdaten der Patienten werden in diesem Sinne in einer Praxis verarbeitet, auch Personaldaten der Praxismitarbeiter selbst, gilt es zu schützen.
Was ist also zu tun?
Sicherlich werden die allermeisten Praxen schon viel recherchiert oder vorab Schulungen zum Thema DSGVO besucht und bereits viele der nötigen Schritte in die Wege geleitet haben. Dennoch können die folgenden Themen noch einmal interessante Anhaltspunkte für einen guten Überblick sein.
Achtung: Keine Rechtsberatung!
Bitte beachten Sie: Die Autorin dieses Artikels ist keine Juristin. Daher dienen die hier formulierten Inhalte lediglich der Information, nicht jedoch der Rechtsberatung. Im Zweifel sollte unbedingt ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Auch erhebt dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
www.kbv.de/html/datensicherheit.php
www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Datenschutz_DSGVO.pdf
www.aerzteblatt.de/archiv/196629/Datenschutz-Check-2018-Was-muessen-Arztpraxen-angesichts-der-neuen-Vorschriften-zum-Datenschutz-tun
www.bvdnet.de/muster-fuer-verzeichnisse-gemaess-art-30/
www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-website/
www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/anpassung-der-datenschutzerklaerung-an-die-dsgvo-bis-2852018_222_440372.html
Als Partner der Praxis betreut Meyer-Wagenfeld Arztpraxen in ganz Deutschland seit über 85 Jahren mit Praxisdrucksachen und Produkten rund um die Themen Praxisorganisation, Patienteninformation und individuelles Praxismarketing. Ziel des Unternehmens ist es, den Praxisalltag für Ärzte und Praxisteam so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
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