Sicherheit, die überzeugt: PACO-Zugangslösungen für Büros und Gebäude

Die DSGVO und die damit verbundenen neuen Pflichten sorgen in Unternehmen unterschiedlichster Branchen zwangsläufig für ein Umdenken. Die Datenschutzthematik trifft aber nicht nur auf Webseiten oder Softwarelösungen zu, sondern auch auf Büro- und Verwaltungsgebäude. Denn auch hier sollen und dürfen Unbefugte keinen Zugang zu sensiblen Daten haben. Die Zugangslösungen von PACO unlimited unterstützen Unternehmen hierbei.

Absicherung von Etagen und Bürotüren

Mit einer elektronischen Zutrittskontrolle, die nur von Mitarbeitern oder ausgewählten Dritten wie bspw. Reinigungskräfte oder temporär für Berater genutzt werden kann, wird sichergestellt, dass keine Fremden die Etage ohne Begleitung betreten können. Zum Einsatz kommen hierbei bevorzugt elektronische Wandleser, die einen E-Öffner ansteuern, oder elektronische Türdrücker, die nur bei Vorhalten eines berechtigen PACO-Clips reagieren und die Türe öffnen.

Mit elektronischen Schließzylindern oder Türdrückern können zusätzlich Bürotüren in sensiblen Bereichen gesichert werden, um sie bei Verlassen des Büros verriegeln zu können. Nur mit einem berechtigten PACO-Clip können Mitarbeiter und gegebenenfalls die Mitglieder ihres Teams den Raum betreten. Ein selbst verriegelndes Panikschloss erhöht die Sicherheit und sorgt zu jeder Zeit für eine verschlossene Türe.

Daueröffnung während Besuchszeiten und Transaktionsspeicherung möglich

Sowohl der Schließzylinder als auch der elektronische Türdrücker können so eingestellt werden, dass einzelne Türen während der Öffnungszeiten dauerhaft geöffnet bleiben. Nach Ende der Öffnungszeiten kann die Tür dann wieder verriegelt werden.

Liegen die datenschutztechnischen Voraussetzungen, d.h. die ausdrücklichen Zustimmungen aller Nutzer vor, können die elektronischen Schließelemente außerdem die einzelnen Nutzungen protokollieren, so dass bei besonderen Ereignissen die Daten in Zusammenarbeit mit PACO unlimited ausgelesen und ausgewertet werden können.

Datenschutzkonformer Einsatz im Wohnungsbestand

Auch beim Einsatz der PACO-Zugangslösungen im Wohnungsbestand hebt sich PACO von seinen Mitbewerbern positiv ab. In der Regel werden digitale Zugangslösungen per Software auf einem Computer in der Verwaltung des Wohnungsunternehmens administriert. Hierbei wird dem zuständigen Mitarbeiter das Vertrauen entgegen gebracht, DSGVO-konform mit dem Thema Überwachung der Zugangsdaten umzugehen. Da die PACO-Lösung in einem zentralen Servicecenter administriert wird, übernimmt hier PACO die Garantie für einen datenschutzkonformen  und reibungslosen Betrieb. Mit 18 Jahren Erfahrung bei digitalen Zugangs- und Abrechnungslösungen ist PACO der Partner für eine praxisnahe Umsetzung der DSVGO. Eine Beratung vorab im relevanten Objekt schütz zudem vor überzogenen Fehlinvestitionen. Auch hier macht die langjährige Erfahrung von PACO den Unterschied.

Weitere Informationen unter www.paco-unlimited.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PACO unlimited AG
Konrad-Adenauer-Straße 44
63225 Langen/Frankfurt
Telefon: +49 (6103) 9880920
Telefax: +49 (6103) 98809250
http://www.paco-unlimited.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.