GRS enttäuscht von Gerichtsurteil zur Berechnung von Altbatteriesammelquoten

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 29. August 2018 zur Berechnung der Sammelquoten für Gerätealtbatterien mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. „Wir kennen die Urteilsbegründung noch nicht und können das Urteil deshalb nicht bewerten. Aber im Ergebnis ist es enttäuschend und ein herber Rückschlag für die Bemühungen um einen fairen Wettbewerb“, erklärte Stiftungsvorstand Georgios Chryssos. “Im Resultat führt das Urteil unserer Auffassung nach wieder zu einer Privilegierung von Marktteilnehmern, die aus der Solidargemeinschaft ausscheiden und ihre Produktverantwortung individuell über herstellereigene Systeme erfüllen wollen. Vom Anspruch eines fairen Wettbewerbes haben wir uns mit dem Urteil wieder deutlich entfernt.“

Das Verwaltungsgericht Halle hat die im vergangenen Jahr vom Umweltbundesamt in einem Leitfaden formulierten Vorgaben zur Berechnung der Altbatteriesammelziele für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte die CCR Logistics Systems AG. Hintergrund: Aufgrund der bisher angewandten Berechnungsmethode zur Bestimmung der Sammelquote können Hersteller bei einem Systemwechsel vorübergehend ihre individuelle Rücknahmeverpflichtung rechnerisch reduzieren. Dies bedeutet einen erheblichen Kostenvorteil für den Hersteller bzw. für das System, zu welchem dieser Hersteller wechselt.

Sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Umweltbundesamt hatten diesen Fehlanreiz erkannt und in dem Leitfaden Vorgaben gemacht, die diesen Defiziten ein Ende bereiten sollten. Auch aus Sicht des GRS ist es weder gerecht noch nachvollziehbar, dass die durch die individuellen Inverkehrbringungsmengen eines einzelnen Herstellers bedingten Sammlungsverpflichtungen bei einem Systemwechsel nur zeitversetzt auf das neue Rücknahmesystem übergehen sollen und anteilig vom Altsystem mitgetragen werden müssen. Die durch das Batteriegesetz vorgegebenen Finanzierungspflichten begründen ein derartiges Verfahren jedenfalls nicht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle hat die jüngst geänderten Vorgaben nun gekippt und damit die bisherige, wesentliche Benachteiligung der GRS Nutzer vorerst wieder rechtlich legitimiert.

Das Urteil erhöht aus Sicht des GRS den Handlungsdruck, durch eine Änderung des Batteriegesetzes endlich für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller gleichermaßen zu sorgen. „Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen weiterhin für untragbar halten und schnell reagieren. Die GRS Nutzer müssen nach unserer Einschätzung die Zeche zahlen für eine Wettbewerbssituation, die sie massiv benachteiligt und die politisch so auch nie gewollt war. Wir halten es für unbedingt erforderlich das geltende Batteriegesetz zu ändern und mahnen zu Eile“, appelliert Chryssos an den Gesetzgeber.

Über Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ist verantwortlich für die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Batterien. 1998 gegründet übernimmt GRS Batterien die für den Verbraucher unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung in Deutschland. Mittlerweile ist die Stiftung für die Produkte von mehr als 3.500 Batterieherstellern und -importeuren verantwortlich. Zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung hat GRS Batterien deutschlandweit und flächendeckend mehr als 170.000 Rückgabestellen eingerichtet, davon allein 140.000 im Handel. Die aktuelle Sammelquote beträgt 46,9 % und liegt damit über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote. Nahezu alle zurückgenommenen Batterien werden verwertet.

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