E-Auto: Wer zahlt bei Akkuschäden?

In Deutschland gibt es immer mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge. Eine der teuersten Komponenten im E-Auto ist der Akku, der schnell zwischen 8.000 und 10.000 Euro kosten kann, teilweise auch mehr. Doch wer zahlt, wenn der Akku kaputt geht? In den Anfangsjahren greift oftmals noch die Gewährleistungsgarantie des Herstellers. „In der Kfz-Kaskoversicherung kommt es auf die Versicherungsbedingungen an“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Bei neueren Tarifen sind Akkuschäden mittlerweile vereinzelt in der Teil- und Vollkasko mitversichert. Dann wird geleistet, wenn der Akku beispielsweise durch einen Unfall beschädigt wird oder infolge einer Überspannung kaputt geht. Wer ein Elektroauto fährt, sollte bei seiner Versicherung vorsorglich nachfragen, ob dort Akkuschäden mitversichert sind, empfiehlt Bösl. Wird das Fahrzeug geleast, ist zudem eine „Gap-Deckung“ sinnvoll. Sie übernimmt nach einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs auch eine mögliche Differenz zwischen der Kaskoleistung und dem Leasingrestwert.
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Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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