Augenmaß beim Pilze sammeln!

Die spätsommerliche Wärme nach dem Regen lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Sehr zur Freude der immer größer werdenden Sammlerschar! Mancherorts riskieren sie allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen außerdem laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese "aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Laut ARAG Experten enthält die Bundesartenschutzverordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig.
 
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