Biomasse: Ausschreibungswettbewerb will einfach nicht in Schwung kommen

Erneut ist die für Biomasseanlagen eingereichte Gebotsmenge deutlich hinter dem Ausschreibungsvolumen zurückgeblieben. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit, die jetzt die Ergebnisse der Biomasseausschreibung für den Gebotstermin 01.09.2018 bekannt gab. 

Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 225.807 kW wurden lediglich 79 Gebote im Umfang von 76.537 kW bezuschlagt. Damit bleiben 149.270 kW des Ausschreibungsvolumens ungenutzt. Zwar konnte die Behörde gegenüber dem Vorjahr eine steigende Beteiligung verzeichnen, ein „echter“ Ausschreibungswettbewerb fand jedoch nicht statt – und das obwohl neben Biomasseneuanlagen auch Bestandsanlagen mit einer EEG-Restförderdauer von weniger als acht Jahren zum Ausschreibungsverfahren zugelassen sind. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass durch die Übertragung der nicht genutzten Mengen auf die kommenden Jahre auch zukünftig kein intensiver Wettbewerb bei der Ausschreibung der Biomasse zu erwarten ist. 

Der geringe Wettbewerbsdruck spiegelt sich auch in den Zuschlagswerten wieder. Der durchschnittliche Zuschlagswert über alle bezuschlagten Gebote liegt bei 14,73 ct/kWh und entspricht damit dem für Neuanlagen maximal zulässigen Gebotshöchstwert. Die Zuschlagswerte reichten von 10,00 ct/kWh bis 16,73 ct/kWh, was wiederum dem zulässigen Höchstwert für bestehende Biogasanlagen entspricht. 

Positiv zu verzeichnen ist jedoch die deutlich geringere Ausschlussquote. Musste im letzten Jahr noch nahezu ein Drittel der eingereichten Gebote ausgeschlossen werden, so konnten dieses Jahr lediglich sechs Gebote aufgrund von Formmängeln nicht zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden. 

Wie schon in der Vorrunde registrierte die Bundesnetzagentur aber auch diesmal nur eine verhaltene Beteiligung bei Neuanlagen. Lediglich 13 Zuschläge im Umfang von 29,481 kW gingen an neu zu errichtende Biomasseanlagen, der Rest entfiel auf Bestandsanlagen. 

Die nächste Ausschreibung für Biomasseanlagen erfolgt erst im kommenden Jahr zum Gebotstermin 01.09.2019.

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