Erste Gläubigerversammlungen für insolvente deutsche P&R Gesellschaften am 17. und 18. Oktober in der Münchner Olympiahalle

Am 17. und 18. Oktober 2018 finden in der Münchner Olympiahalle (Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München) die Berichtstermine (Gläubigerversammlungen) in den Insolvenzverfahren für die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie die P & R Transport-Container GmbH statt. Aufgrund der hohen Zahl von betroffenen Anlegern (insgesamt rund 54.000) dürfte es sich dabei um eine der größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland überhaupt handeln. Aktuell haben sich dafür bereits mehrere Tausend potenzielle Teilnehmer angemeldet.

Zur Vorbereitung der Gläubigerversammlungen und zur Forderungsanmeldung waren Anfang August insgesamt 87.356 Schreiben an Gläubiger verschickt worden. Weit über 80.000 Einzelforderungen wurden daraufhin an die Insolvenzverwalter zurückgemeldet. Das entspricht einer Rücklaufquote von über 90 Prozent. "In 99 Prozent der Fälle wurden dabei die von den Insolvenzverwaltern aufbereiteten Angaben und Daten übernommen", konnte der vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé heute mitteilen.

In Spitzenzeiten waren allein mehr als 20 Mitarbeiter der Insolvenzverwaltung nur mit eingehenden Anrufen auf der eingerichteten Telefon-Hotline befasst. Es werden weiterhin noch Forderungsanmeldungen bearbeitet, da Gläubiger auch nach der vom Gericht zur Vorbereitung der Gläubigerversammlung gesetzten Frist (14. September) noch Forderungen geltend machen können.

Um allen Gläubigern einen möglichst schnellen und ungehinderten Zugang zu den Gläubigerversammlungen zu ermöglichen, bittet die Insolvenzverwaltung um die Beachtung folgender Hinweise:

– Aufgrund der hohen Zahl der Anmeldungen sollten Teilnehmer möglichst frühzeitig, d.h. möglichst bereits vor oder spätestens zum jeweils angegebenen Einlassbeginn vor Ort sein, da die Sicherheits- und Einlasskontrollen ebenso wie die Akkreditierung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Um die bei Gerichtsterminen üblichen Sicherheitskontrollen zu erleichtern bzw. zu beschleunigen, werden die Teilnehmer gebeten, kein Gepäck mitzunehmen und auch keine gegebenenfalls als "gefährlich" einzustufenden Gegenstände mit sich zu führen.

– Für den ersten Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 728/18) beginnt der Einlass am Mittwoch, 17.10.2018, um 8:00 Uhr. Bislang haben sich für diese Versammlung bereits über 4.000 Anleger angemeldet.

– Für die beiden weiteren Berichtstermine im Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH Grünwald (Az. 1542 IN 726/18), sowie über das Vermögen der P & R Transport-Container GmbH Grünwald (Az.1542 IN 1127/18) beginnt der Einlass jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn (am 18.10.2018 ab 9:00 Uhr bzw. ab 14:00 Uhr). Für die Gläubigerversammlungen dieser beiden Gesellschaften haben sich bislang etwa 3.200 bzw. 1.900 Anleger angemeldet.

– Alle teilnehmenden Gläubiger oder ihre Vertreter werden gebeten, ihre Zutrittskarte, die dem Anschreiben des Insolvenzverwalters beigefügt war, mit zum Termin mitzubringen. Für die Einlasskontrolle müssen sie sich zudem mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen können. Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist kein Zugang möglich. Sollten sie als Vorstand oder Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person teilnehmen wollen, müssten sie zudem einen aktuellen Handelsregisterauszug (max. einen Monat alt) mitbringen, um ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.

– Die Zulassung von Gästen zur Gläubigerversammlung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch für Ehepartner, die nicht selbst Gläubiger sind. Gläubiger, die Hilfe benötigen, sollen dies bei der Akkreditierung glaubhaft machen, etwa durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Auch in diesem Fall ist nur eine Person zur Unterstützung zugelassen.

– Gläubiger, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, müssen diesem zuvor eine entsprechende Vollmacht ausstellen. In diesem Fall soll auch die Zutrittskarte (soweit vorhanden) an den Anwalt weitergegeben werden. Wir empfehlen den Anwälten, höchst vorsorglich auch ihre Originalvollmachten mit zu den Terminen zu nehmen.

– Gläubiger, die sich durch eine andere Person (vor allem Familienangehörige) vertreten lassen, müssen diesen ebenfalls eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Falle einer Vertretung durch Personen, die kein Anwalt sind, ist die Vollmacht im Original nebst amtlichem Lichtbildausweis zum Berichtstermin mitzubringen.

– Zur Sicherheit sollten Teilnehmer auch einen Nachweis für die Anmeldung der Forderung bei sich führen (Kopie der Forderungsanmeldung).

Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Die Leitung obliegt dem Insolvenzgericht. Der Verlauf des Berichtstermins ist in weiten Teilen gesetzlich vorgeschrieben. Die Tagesordnung ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München – Insolvenzgericht.

Ungestörte Verwertung ist Voraussetzung für frühzeitige Abschlagsverteilung

Ein zentraler Punkt der Gläubigerversammlungen ist der Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé. Er wird darin ausführlich auf die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens eingehen.

Wie bereits bekanntgegeben, hat die Bestandsaufnahme ergeben, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, beträgt die Fehlmenge rund 1 Mio. Stück. Eine Fehlmenge besteht bereits seit Jahren und hat sich seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert.

Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme haben die deutschen Gesellschaften über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber "Altanlegern" zu begleichen.

Oberstes Ziel für die Insolvenzverwalter ist weiterhin die Minimierung der Schäden der Anleger durch eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Container-Flotte. Dies setzt eine koordinierte Verwertung innerhalb der deutschen Insolvenzverfahren voraus. Die Anleger werden dann über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren.

Da ein Großteil der P&R Anleger bereits im fortgeschrittenen Alter ist (mehr als ein Drittel ist über 70 Jahre alt), strebt die Insolvenzverwaltung frühzeitige Abschlagszahlungen an, sobald entsprechende Mittel generiert werden konnten und Rechtssicherheit hergestellt ist.

Derzeit läuft das Container-Vermietungsgeschäft weiter stabil, weit über 90 Prozent der Container-Flotte sind vermietet. Insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden sind bislang weiter intakt, so dass laufende Einnahmen generiert werden. Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen agiert die Schweizer Gesellschaft als Dienstleister, der die Einnahmen einziehen und weiterleiten soll.

Die Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Sobald es gelungen ist, die Gesellschaft dauerhaft zu stabilisieren, sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

"Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Deshalb ist die koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren unseres Erachtens der einzige Weg, um die Schäden der Anleger zu minimieren. Dies werden wir bei der Gläubigerversammlung ausführlich darlegen und begründen", kündigt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé an.

Insolvenzverwalter strebt erste Abschlagsverteilung in 2020 an

Im besten Fall könne eine erste Abschlagsverteilung unter Umständen bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. "Wenn wir bei der koordinierten Verwertung wie geplant und ungestört vorankommen, erscheint eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 möglich."

Weitere Informationen

Dr. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa, deren Anteile ebenfalls von einer Gesellschaft in der Schweiz gehalten wurden. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH konnte er vor kurzem den Gläubigern mitteilen, dass ihre Forderungen in voller Höhe befriedigt werden können. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.

Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera, die mit der Daseinsvorsorge für rund 200.000 Menschen befasst waren, konnte er die Betriebe nach dem Insolvenzantrag schnell stabilisieren und in der Folge ohne Einschränkungen fortführen. Zwischenzeitlich wurde für alle Beteiligungen eine dauerhafte Fortführungslösung realisiert. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Derzeit ist er darüber hinaus als Insolvenzverwalter für die ProHealth AG, die Phoenix Solar AG und die Dero Bank AG bestellt.

Über JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München
Telefon: +49 (89) 255487-0
Telefax: +49 (89) 255487-10
http://www.jaffe-rae.de

Ansprechpartner:
Sebastian Brunner
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (175) 5604673
E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.