VWI: BBiG-Novelle darf renommierte akademische Grade nicht verwässern

Mit ihrer geplanten Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) will die Bundesregierung transparente berufliche Fortbildungsstufen schaffen und sich für eine Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung einsetzen. Daher soll es künftig in der höherqualifizierenden Berufsbildung die Abschlüsse Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster geben.

„Mit diesen Bezeichnungen drohen Verwechslungen mit den akademischen Abschlüssen Bachelor und Master“, warnt Prof. Dr.-Ing. Wolf-Christian Hildebrand. Der Präsident des Verbands der Deutschen Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI) weist auf den grundlegenden Unterschied zwischen beruflichen und akademischen Ausbildungsangeboten hin. „Bachelor- und Masterstudiengänge müssen sich im Gegensatz zu beruflichen Fortbildungen einem an wissenschaftlichen Kriterien und Standards orientierten Akkreditierungsverfahren stellen“, so Hildebrand. Ein vergleichbares Instrumentarium der Qualitätssicherung bestehe im Bereich der beruflichen Fortbildung nicht. Daher könne die Politik Abschlüsse aus der beruflichen Fortbildung nicht einfach akademischen Abschlüssen gleichsetzen.

Der VWI appelliert an die Bundesregierung, im Zuge der BBiG-Novelle die renommierten akademischen Grade Bachelor und Master nicht zu verwässern. Grundsätzlich ist es zwar zu begrüßen, dass die Förderung der beruflichen Bildung zu den Schwerpunkten der Bundesregierung gehört. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass berufliche Ausbildungen mit akademischen Abschlüssen verwechselt werden können und die Politik die eingeführten akademische Grade verwässert. Vielmehr sollten die eigenständigen Profile der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung erhalten und geschärft werden.

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