Niedergelassene Ärzte sind keine Angestellten der Gesetzlichen Krankenkassen

Dass die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Forderung des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nach Erhöhung der Sprechzeiten in Arztpraxen noch weit übertreffen, sei Teil einer durchsichtigen Strategie, findet Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

„Tatsächlich arbeiten die meisten niedergelassen Ärztinnen und Ärzte schon jetzt am Limit und bieten durchschnittlich mehr als 32 Sprechstunden in der Woche an. Wenn die mit einem prallen Finanzpolster ausgestattete gesetzliche Krankenversicherung nun dennoch eine Ausweitung der Sprechstunden auf Abende und das Wochenende verlangt, verkennt sie bewusst, dass Ärztinnen und Ärzte einen freien Beruf ausüben und keine Angestellten der GKV sind.“

Eine Notfallversorgung im ambulanten Bereich außerhalb der Sprechstunden ist bereits heute durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV gewährleistet. Nur bedarf es hier effektiver Steuerungsmechanismen, die gewährleisten, dass Patienten nicht daran vorbei die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verstopfen.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.