Verbesserte Förderung der Rürup-Rente

Die staatlich geförderte Rürup-Rente gewinnt weiter an Attraktivität. Seit 1. Januar 2019 können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für bestehende Verträge wie auch für Neuabschlüsse. Der Wert steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent auf 100 Prozent an. Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und für eine Rürup-Rente absetzbar sind. Er beträgt seit Jahresbeginn insgesamt 24.305 Euro (Vorjahr: 23.712) für Alleinstehende sowie für Ehepaare das Doppelte. Das Finanzamt erkennt davon 88 Prozent als Sonderausgaben an. Wer beispielsweise 100 Euro monatlich mit einer Rürup-Rente für das Alter spart, kann bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent in diesem Jahr einen Steuervorteil von 369,60 Euro erzielen, berechnete die uniVersa. Beim Abschluss des Vertrages sollte man darauf achten, dass die Beiträge und der Rentenbeginn flexibel angepasst werden können. Zudem sollten variable Sonderzahlungen möglich sein, über die man die eigene Steuerersparnis und Altersvorsorge jährlich individuell optimieren kann.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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