Sibanye-Stillwater beginnt mit der Konsultation der Interessengruppen über mögliche Umstrukturierungen in seinen Goldbetrieben und verbundenen Dienstleistern

Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL) teilt mit, dass sie mit den relevanten Interessengruppen im Sinne von § 189A (§ 189A) des Arbeitsbeziehungsgesetzes, 66 von 1995 (LRA), über die mögliche Umstrukturierung ihrer Goldbetriebe und damit verbundenen Dienstleistern wegen laufenden finanziellen Verlusten, die bei den Schächten Beatrix 1 und Driefontein 2,6,7,7,8 im Jahr 2018 zu verzeichnen waren, Rücksprache halten wird. Die Einleitung eines Konsultationsverfahrens nach § 189 folgt zahlreichen Initiativen zur Eindämmung der Verluste bei diesen Operationen, die sich bisher als erfolglos erwiesen haben.

Im Rahmen eines formellen Konsultationsverfahrens nach Abschnitt 189A werden das Unternehmen und die betroffenen Interessengruppen gemeinsam Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher Einschnitte prüfen und nach Alternativen zur möglichen Einstellung oder Verkleinerung des Betriebs an den betroffenen Schächten suchen.

Das Stillwatermanagement von Sibanye-Stillwater hat bei zukünftigen Forumssitzungen, die regelmäßig mit Interessengruppen (einschließlich der Gewerkschaften) abgehalten wurden, immer wieder auf die operativen und finanziellen Risiken hingewiesen, die mit der mangelnden Leistung dieser Schächte verbunden sind.

Versuche, gemeinsam tragfähige alternative Maßnahmen zur Eindämmung der Verluste an diesen Schächten zu entwickeln, waren bisher erfolglos. Die formelle Beteiligung durch einen Konsultationsprozess nach Abschnitt 189 ist inzwischen unvermeidlich geworden. Abhängig vom Ergebnis des Section 189A-Prozesses könnten etwa 5.870 Mitarbeiter und 800 Auftragnehmer direkt betroffen sein.

Seit der Erstnotierung im Jahr 2013 hat Sibanye-Stillwater durch stetiges Wachstum seine Rolle in der südafrikanischen Bergbauindustrie ausgebaut. Die Gruppe beschäftigt derzeit über 61.000 Mitarbeiter in Südafrika, verglichen mit 37.700 Mitarbeitern vor sechs Jahren, und ist einer der größten Arbeitgeber in der südafrikanischen Bergbauindustrie.

Neal Froneman, Chief Executive Officer von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Die Erwägung einer möglichen Umstrukturierung dieser Art wird nie auf die leichte Schulter genommen, und wir sind uns der möglichen Auswirkungen auf viele unserer Kollegen bewusst. Unsere besten Versuche, die anhaltenden Verluste bei diesen Geschäften zu beheben, waren jedoch erfolglos, und die Aufrechterhaltung dieser Verluste kann die Rentabilität unsere gesamten Betriebes  gefährden.

Ein früheres Engagement dieser Art hat sich als erfolgreich erwiesen, da der Beatrix 4-Schacht aufgrund des erfolgreichen Abschlusses von zwei separaten Section 189A-Prozessen in den Jahren 2013 und 2017 weiterhin betriebsbereit und profitabel ist. Wir hoffen, konstruktiv mit unseren Stakeholdern zusammenzuarbeiten, um Wege zu finden, um Arbeitsplatzverluste während dieses Prozesses zu minimieren und zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass Arbeitsplätze in Zukunft nicht gefährdet werden."

Einen Medien-Tonclip des Sprechers James Wellsted finden Sie unter https://soundcloud.com/user-155552468/section-189-gold-operations-14feb2019/

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "safe harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "wird", "würde", "erwarten", "kann", "könnte", "glauben", "antizipieren", "Ziel", "schätzen" und ähnlichen Wörtern identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem in Bezug auf unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzpositionen, unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und den erwarteten Nutzen und die Synergien von Transaktionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen unseres oberen Managements widerspiegeln. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im am 30. März 2018 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater bei der Securities and Exchange Commission am 2. April 2018 eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage zur Aktualisierung oder Überarbeitung dieser zukunftsgerichteten Aussagen ab, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
CEO
Telefon: +41 (71) 3548501
E-Mail: js@resource-capital.ch
James Wellsted
Leiter Investor Relations
Telefon: +27 (83) 453-4014
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.