Steppe Gold stärkt Aktionärsrechte

Der kanadische angehende Goldproduzent mit seinem Topprojekt ‚Altan Tsagaan Ovoo‘ in der Mongolei, Steppe Gold Ltd. (ISIN: CA85913R2063 / TSX: STGO), ergreift Schutzmaßnahmen für eventuelle Beeinflussungen durch andere Unternehmen oder ungewollte Übernahmeversuche.

Wie das Management jüngst mitgeteilt hat, wurden die bestehenden Aktionärsrechte überarbeitet und von der Börse genehmigt. Die endgültige Freigabe benötigt allerdings noch die Zustimmung durch die Aktionärsversammlung. Dieser Punkt wird auf der kommenden Jahreshauptversammlung abgehandelt werden.

Der Rechteplan wurde verabschiedet, um nach Möglichkeit sicherzustellen, dass alle Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem unaufgeforderten Übernahmeangebot oder einem anderen Kontrollerwerb an der Gesellschaft fair behandelt werden und dass dem Vorstand genügend Zeit zur Verfügung steht, um Übernahmeangebote oder andere Akquisitionen zu bewerten.

Der geänderte Plan sieht die Ausgabe von je einem ‚Recht’ pro Aktie vor, wenn eine Person oder eine Interessensvertretung beabsichtigen, mehr als 20 % der Aktien des Unternehmens zu erwerben um damit maßgeblichen Einfluss ausüben.

Beim Erwerb von 20 % oder mehr der Stammaktien durch eine Person oder Institution würde jedes ‚Recht’ bei Ausübung einen anderen Rechteinhaber als die erwerbende Person und bestimmte nahestehende Personen berechtigen, Stammaktien der Gesellschaft mit einem Rabatt von 50 % auf den Marktpreis zu erwerben, bevor die Rechte ausübbar werden. Der Verwaltungsrat kann auf die Anwendung des Rechteplans in Bezug auf bestimmte Ereignisse verzichten, bevor sie eintreten.

Das im adaptierten Plan angeführte ‚permitted bid’, also ein genehmigtes und konditioniertes Übernahmeangebot an alle Aktionäre, das eine Übernahme von zumindest 50 % der ausgegebenen Aktien beträfe, käme erst dann zu tragen, wenn nach Ablauffrist des Angebotes (üblich sind 105 Tage) mindestens 50 % aller Aktionäre zustimmen würden.

Das Unternehmen – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298735 – stellt allerdings klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt und kein Angebot im Raum steht oder vorliegt.

Diese taktische „Stärkung“ der Aktionärsrechte ist eine klare Botschaft an die Aktionäre, dass das Management gewillt ist, das Projekt selbst zu betreiben um damit größtmöglichen Mehrwert für seine Aktionäre zu schaffen und diese vor ungewollten Fremdeinflüssen zu schützen. Daher ist also stark davon auszugehen, dass die Aktionäre dem erweiterten Plan bei der Hauptversammlung zustimmen werden.

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