Verordnung zur unverhältnismäßigen Portoerhöhung muss gestoppt werden!

.
Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Ihr Ministerium greift in ein nahezu abgeschlossenes Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung der zukünftigen Briefporti der Deutschen Post ein. Per Verordnung soll überstürzt die Rechtsgrundlage für eine Behördenentscheidung geändert werden, weil das erwartete Ergebnis dem betroffenen Unternehmen nicht gefällt. Die Bundesnetzagentur als selbstständige Behörde, die gem. Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG, gem. Art. 87 Abs. 3 S.1 GG, Art. 22 Postrichtlinie 97/67/EG unabhängig sein muss, hat das Verfahren im Jahr 2018 durchgeführt und die Entscheidung sollte zum 1. April 2019 in Kraft treten. Nun lanciert Ihr Ministerium, das sich in der Tradition von Ludwig Erhard sieht, eine kurzfristige Novelle der einschlägigen Verordnung, um der Deutschen Post höhere Gewinne aus dem Briefgeschäft zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium ist hier sicher nicht der alleinige Treiber, Interessen der Bundesregierung an den Monopolrenditen gründen auf den weiter verbleibenden Bundesanteilen an der Post. Und immerhin muss die Regelung zwar nicht durch den Bundestag, bedarf aber dennoch der Zustimmung durch das Bundeskabinett.

Nun ist es nicht so, dass die Bundesregierung sich spät zur Änderung einer veralteten Regelung entschließt. Erst vor nicht einmal vier Jahren war dieselbe Verordnung auf Drängen der Post geändert worden und hatte so eine Portoerhöhung um etwa 13 Prozent ermöglicht. Diesmal ist es der Deutschen Post über Monate anscheinend nicht gelungen, vollmundig angekündigte Preissteigerungen sachgerecht zu begründen – offensichtlich hat die Behörde ihren Auftrag mit Sorgfalt erfüllt. Weil nun die gleiche Rechtsgrundlage nicht erneut für eine ausreichende Gewinnsteigerung der Post genügt, soll sie wiederum geändert werden. Da die Portogenehmigung üblicherweise im dreijährigen Turnus erfolgt, dürfte also 2021 spätestens unter der nächsten Bundesregierung wieder ein Vorstoß der Deutschen Post erfolgen. Diese sehr direkte Einwirkung der Regierung auf ein Regulierungsverfahren ist jedenfalls ordnungspolitisch nicht zu begründen und mit dem europäischen Postrecht unvereinbar. Ferner ist es befremdlich, dass die Regierung einem Börsenkonzern zusätzliche Gewinne ermöglicht, die hauptsächlich von Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen eingenommen werden, die keine Alternative zur Post haben und keine Rabatte erhalten.

Die Deutsche Post argumentiert der Politik gegenüber, man habe schließlich besondere Lasten aufgrund der hohen Beschäftigungskosten und Investitionen in Elektrofahrzeuge zu tragen. Dies trifft selbstverständlich auch für andere Unternehmen derselben Branche zu. Die eigentliche Aufgabe der Regulierung, nämlich eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu erschwinglichen Preisen in einem Monopolmarkt zu gewährleisten, verliert immer mehr an Bedeutung. Vielmehr geht es darum einem Unternehmen, das sich lediglich zu rund 44 Prozent in deutschem Eigentum befindet, höhere Renditen zu ermöglichen.

Fakt ist, dass die Deutsche Post Renditeprobleme mit ihrer Paketsparte hat. Es ist bedenklich, wenn diese unternehmerischen Probleme durch politische Unterstützung (über das Monopolgeschäft mit Briefen) kompensiert werden sollen. Diese Möglichkeiten hat kein anderes Unternehmen, das mit der Deutschen Post im Wettbewerb steht. Zudem ist fraglich, inwieweit zusätzliche Mittel überhaupt dem nationalen Geschäft der Deutschen Post zugutekommen. Die mehrheitlich ausländischen Anteilseigner der Post dürften sich ebenso für deren Rendite interessieren, wie Mittel in den Ausbau der inzwischen 26 europäischen Landesunternehmen fließen werden, die Deutsche Post/DHL inzwischen betreibt.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir bitten Sie dringend, ordnungspolitische Prinzipien in den Vordergrund zu stellen und die erneute Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung zu stoppen. Zum Wohle der Bürger, des Mittelstandes und des Wettbewerbs.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Winkelmann
Chief Executive Officer
DPD Deutschland GmbH

Martin Seidenberg
Vorsitzender der Geschäftsführung
General Logistics Systems Germany
GmbH & Co. OHG

Ulrich Nolte
Geschäftsführer
GO! Express & Logistics
(Deutschland) GmbH

Olaf Schabirosky
Chief Executive Officer
Hermes Germany GmbH

Frank Sportolari
President
United Parcel Service Deutschland

Marten Bosselmann
Vorsitzender
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer letzten Pressemitteilung: https://www.biek.de/presse/meldung/bmwi-vorschlag-f%C3%BCr-h%C3%B6heren-briefporti-gewinn-ist-wettbewerbsfeindlich-und-rechtswidrig.html

Über BIEK – Bundesverband Paket und Expresslogistik

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2017 Umsätze in Höhe von 19,4 Milliarden Euro und beförderte 3,35 Milliarden Sendungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BIEK – Bundesverband Paket und Expresslogistik
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.biek.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.