Radschutzstreifen vs. Radfahrstreifen

Nach Auskunft der ARAG Experten handelt es sich bei einem Radschutzstreifen und einem Radfahrstreifen um zwei unterschiedliche verkehrsrechtliche Markierungen. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und mit einer dünnen, unterbrochenen Linie sowie dem Piktogramm eines Fahrrades gekennzeichnet. Ein Radschutzstreifen wird immer dann angelegt, wenn es nicht möglich ist, einen eigenen Radweg einzurichten. Im Unterschied zum Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen eingeschränkt und nur bei Bedarf von Fahrzeugen befahren werden, sofern es zu keiner Gefährdung des Radverkehrs kommt. Es darf auf dem Schutzstreifen sogar kurz gehalten werden. Parken hingegen ist auf beiden Wegen verboten. Auf einem Radfahrstreifen, der mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt ist, dürfen Autofahrer grundsätzlich weder fahren oder halten.

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