Kurz gefragt: Rollator weg – wer zahlt?

Für viele Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, ist der Rollator ein wichtiger Alltagshelfer. Ein gutes Leichtgewichtmodell kann schnell einige Hundert Euro kosten. Ist der Rollator gerade nicht in Betrieb, wird er häufig im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt. Dort ist er über die Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl versichert. „Im Schadenfall müssen dazu eindeutige Einbruchsspuren nachgewiesen werden“, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Weit häufiger verbreitet ist jedoch der einfache Diebstahl, wenn beispielsweise die Haustür offen stand oder sich der Dieb durch klingeln beim Nachbarn Eintritt in das Haus verschaffte. Einige Versicherer bieten deshalb in der Hausratversicherung eine Deckungserweiterung für Diebstahl an. So leistet beispielsweise die uniVersa in ihrem Exklusivtarif bis zu 1.500 Euro bei einfachem Diebstahl von Gehhilfen, beispielsweise einem Rollator, Kinderwägen und Rollstühlen, wenn sie im Treppenhaus oder Flur der eigenen Wohnung abgestellt waren. In Alttarifen und Basisprodukten ist der Zusatz jedoch oft nicht enthalten. 

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Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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