Auch gefährliches Fensterputzen im Loft ist Mieterpflicht

Wohnen im ehemaligen Fabrikgebäude – ein Traum vieler Mieter. Was aber viele nicht bedenken, ist die schwierige Reinigung, die mit meist hohen Hallen und schwer erreichbaren Fenstern eines Lofts einhergehen kann. In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten darauf hin, dass es Aufgabe der Mieter ist, die Fenster regelmäßig zu reinigen. Auch wenn die Fensterelemente schwer und nur unter Gefahren erreichbar sind, sind sie verantwortlich und können nicht davon ausgehen, dass die Reinigung Aufgabe des Vermieters sei. Denn Reinigungsmaßnahmen sind kein Bestandteil seiner Instandhaltungspflicht. Zur Not müssen Mieter auf die Hilfe professioneller Fensterputzer zurückgreifen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein kann (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 188/16). Allerdings dürfen Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten nicht bestimmen, wie oft eine Fensterreinigung zu erfolgen hat. Verletzt der Mieter durch dreckige Fenster weder seine Erhaltungs-, noch seine Obhutspflicht bezüglich der Mietwohnung und sorgt er ansonsten dafür, dass der vertragsmäßige Gebrauch der Wohnung erhalten bleibt, muss der Vermieter mit dem Anblick ungeputzter Scheiben leben.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.