E-Rechnung: Digitaler Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung

Die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen besteht für Bundesministerien und Verfassungsorgane seit dem 27. November 2018. Bis zum 18. April 2020 folgt die Umsetzungspflicht auf Länder- und kommunaler Ebene, per November 2020 schließlich tritt die Pflicht zur Einreichung in elektronischer Form in Kraft. Das verbleibende Zeitfenster wird von allen Marktteilnehmern intensiv genutzt werden müssen, um die größten anstehenden Herausforderungen – Integration in die IT-Landschaften und Anpassung der Prozesse – erfolgreich zu meistern.

Deutschland ist im europäischen Vergleich bzgl. des aktuellen Umsetzungsstands der E-Rechnung zwar nicht führend, hat aber gute Chancen, mit deren raschen Einführung einen großen Schritt nach vorne bei der Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen zu machen. Hierzu ist es notwendig, sich zu bestehenden Erfahrungen aus bereits erfolgreich laufenden Projekten und Lösungen in Wirtschaft, Verwaltung und auch im europäischen Kontext auszutauschen und diese nutzbar zu machen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits mehrjährige Erfahrungen in puncto Format, Standards und gesetzlichen Erfordernissen, die öffentliche Verwaltung hat in Bremen einen weit sichtbaren Leuchtturm und europäische Nachbarn wie beispielsweise Italien haben bereits eine umfassende Verpflichtung zur E-Rechnung eingeführt. Nur auf den ersten Blick scheint die gesetzliche Verpflichtung der Hauptmotivator zu sein. Bei genauerem Hinsehen ändert sich diese Einschätzung: Die gesamtwirtschaftlichen Effizienzgewinne durch eine konsequente Digitalisierung der Bestell-, Rechnungs- und Bezahlprozesse sind um ein Vielfaches höher als die in manchen Ländern ins Feld geführte Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug.

Unter fachlicher Leitung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und des Verbandes elektronische Rechnung tauschen sich im Rahmen des 5. E-Rechnungs-Gipfels am 3. und 4. Juni 2019 in Bonn Akteure aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und von führenden Rechnungsdienstleistern zu diesen Themen aus:

  • Erfahrungen mit der E-Rechnung in Bremen, Hamburg, Sachsen und Berlin
  • E-Rechnungsplattformen: Anbindung von Lieferanten, Mitnutzungsmodelle und Weiterentwicklungen
  • XRechnung und PEPPOL: Praktische Umsetzung zweier Standards
  • Aktuelles rund um EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD 2.0
  • Kooperationsmodelle von Bundesländern im Kontext OZG und E-Rechnung
  • Italien: E-Rechnungs-Pflicht seit 1.1.2019: Ein gesamtwirtschaftliches Erfolgsmodell
  • Österreich: Mit E-Rechnung auf der Überholspur zum „Digitalen Musterland 2023“?

Weitere Informationen, Downloads und Studien rund um die E-Rechnung: www.e-rechnungsgipfel.de

Über die Vereon AG

Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmäßig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereon AG
Hauptstrasse 54
CH8280 Kreuzlingen
Telefon: +41 (71) 6778700
Telefax: +41 (71) 6778701
http://www.vereon.ch

Ansprechpartner:
Clarissa Ziegler
Marketing
Telefon: +41 (71) 677-8706
E-Mail: marketing@vereon.ch
Pressestelle
E-Mail: presse@vereon.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.