Porsche Abgasskandal Urteil – Landgericht Dortmund verurteilt Porsche bei Macan S Diesel zum Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, 12 O 182/18 hat das Landgericht die Porsche AG wegen eines manipulierten Porsche Macan S Diesel zu Schadensersatz verurteilt.

Nachdem der Käufer eines Porsche Macan S feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Porsche AG wurde außergerichtlich zunächst aufgefordert, Schadensersatz zu bezahlen aufgrund der Manipulation. Als dies zurückgewiesen wurde, erhob der Käufer Klage vor dem Landgericht Dortmund. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Porsche AG statt. Es verurteilte die Porsche AG Schadensersatz. Der Kläger kann von der Porsche AG Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Fahrzeug behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Aufgrund eines fehlenden Vortrags zu den Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Porsche AG Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schuldet die Porsche AG dem Kläger Schadensersatz.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es handelt sich um ein weiteres Urteil gegen die Porsche AG. Unsere Auffassung, dass den Geschädigten auch gegen Porsche Schadensersatzansprüche zustehen, bestätigt sich damit. Geschädigten ist dringend zu raten, Klage gegen die Porsche AG zu erheben. Im Abgasskandal haben sich zahlreiche Gerichte, darunter auch der Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert. Von daher ist eine Klage sinnvoll und lohnenswert.“

Urteil LG Dortmund 12 O 182-18.pdf

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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