Arbeitszeiterfassung mit MIDITEC – auch KMU profitieren

Auf die Entscheidung des EuGH folgten ein großes mediales Echo und gemischte Gefühle. Durch das Urteil aus Luxemburg sind alle Arbeitgeber in der EU zukünftig dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Das dürfte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben und besonders KMU werden sich nun die Frage stellen, wie sie die Arbeitszeiten am besten kontrollieren könne

Entscheidung mit Auswirkungen

Mit dem EuGH-Urteil soll künftig geprüft werden, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten werden. Denn ohne eine genaue Dokumentation wird die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche häufig überschritten. Insbesondere Mitarbeiter im Außendienst können davon ein Lied singen. Sie verlassen oft frühmorgens das Haus und kommen erst spät am Abend wieder zurück. Durch den Richterspruch soll nun sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden.

Für Arbeitgeber ist die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Sie hatten sich noch für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes eingesetzt, da die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 nicht mit einer penibel genauen Zeiterfassung kompatibel sind. Darüber hinaus stehen sie jetzt vor der Pflicht, Systeme einzuführen, die die Arbeitszeit genauestens erfassen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen fragen sich hier, wie sie dies umsetzen sollen.

Digitale Systeme zur Zeiterfassung

Der Einsatz einer Stechuhr ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen wird die Zeiterfassung weitestgehend digital gemanagt. Konkreter sind dies Lösungen mit Fingerprint, einer mobilen Zeiterfassung oder eine Zeiterfassung mit einfachem Zutritt. Auch die MIDITEC Datensysteme GmbH bietet effiziente Hard- und Softwareprodukte für Unternehmen und Hotels an. Die Softwarekomponenten sind dabei optimal aufeinander abgestimmt und erleichtern die Arbeitszeiterfassung deutlich.

Zusätzlicher Benefit: Die Zeiterfassungssysteme von MIDITEC ermöglichen nicht nur die genaue Erfassung der Arbeitszeit von Mitarbeitern, sondern auch die Korrektur von Fehlzeiten, die Beantragung von Urlaub oder die Planung von Abwesenheitszeiten. Die Personalzeiterfassung wird dadurch allgemein komfortabler.

Gerade KMU, die großen Respekt vor der Bürokratie haben, die durch das EuGH-Urteil auf sie zukommt, können somit von den MIDITEC-Lösungen profitieren. Denn sie erhalten ein flexibles und individualisierbares System, mit dem sie ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf einfache und unbürokratische Weise nachkommen.

Mehr Informationen unter www.miditec.de/zeiterfassung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MIDITEC Datensysteme GmbH
Anne-Conway-Str. 5
28359 Bremen
Telefon: +49 (421) 17581-0
Telefax: +49 (421) 17581-300
http://www.miditec.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.