Kobra im Terrarium: Muss das sein?

Eine entlaufene – oder heißt es entschlängelte? –, äußerst giftige Kobra hält Anwohner,  Feuerwehr und Sicherheitskräfte in Herne in Atem. Bis jetzt ist das Tier nicht wieder aufgetaucht. Wie konnte es dazu kommen? Der Trend in der Haustierhaltung geht eindeutig zum Exoten. Hund, Katze oder Wellensittich waren gestern. Der Madagaskar-Buntfrosch im Terrarium und das Sittichpärchen in der Voliere sind sicherlich schön anzusehen und mit etwas Mühe und Sorgfalt auch gut zu halten. Der Ozelot auf dem Sofa, der Flughund an der Gardinenstange und der Schwarzschwanz-Präriehund an der Leine sind allerdings eine schlechte Idee. Und bei der Kobra mit ihrem tödlichen Gift hört der Spaß endgültig auf, oder? Laut ARAG Experten werden die Ansprüche der exotischen Tiere und der damit verbundene Pflegeaufwand oft unterschätzt. Die rechtlichen Begrenzungen sind allerdings sehr lasch.

Wer darf eigentlich Giftschlangen halten?

Diese Frage dürften sich besonders in und um Herne viele Menschen in den vergangenen Tagen gestellt haben. Die beunruhigende Antwort: Jeder! Dies gilt zumindest in Nordrhein-Westfalen, denn die Regelungen sind Ländersache. Gut zu wissen ist laut ARAG Experten allerdings, dass die tödlichen Reptilien zumindest im Kinderzimmer nichts zu suchen haben. Der Halter muss volljährig sein. Ansonsten macht sich der Gesetzgeber mehr Gedanken um das Wohlergehen der Tiere und den Artenschutz. Erwerb und Haltung besonders geschützter Arten müssen deshalb bei den Behörden gemeldet werden. Diese kontrollieren dann die viel zitierte artgerechte Haltung. Arten, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht als geschützt gelten, müssen nicht gemeldet werden. Gleiches gilt für die Nachzuchten der geschützten Arten: Die Geburt von Jungtieren muss ebenfalls der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Wilde Tiere bleiben wild

Über Tierbörsen, Baumärkte und das Internet sind selbst die ausgefallensten Haustiere leicht zu bekommen. Mancherorts braucht man zwar eine Lizenz für die Haltung eines Hundes. Eine Kobra, einen Löwen oder einen Pavian kann man sich aber je nach Bundesland ohne Erlaubnis kaufen und als Haustier halten. In anderen Bundesländern – wie etwa in Hessen – ist die private Haltung bestimmter gefährlicher Wildtier verboten. Doch die meisten Arten, die im Handel als exotisches Haustier angeboten werden, sind für die Privathaltung ohnehin nicht geeignet. Viele der ehemals niedlichen Jungtiere werden groß, wild und gefräßig. Wildtiere bleiben wild – ein Leben lang!

Kleinsäuger: Herkunft oft ungewiss!

Aufgrund fehlender Kontrolle und Regulierung weiß keiner genau, wie viele Exoten in Privathaltung leben. Vermutlich werden Millionen von exotischen Tieren in deutschen Privathaushalten gehalten; das Artenspektrum ist enorm. Kleinsäuger wie Flughunde und exotische Igel liegen dabei besonders im Trend. Während manche gängige Arten gezüchtet werden, hat sich parallel ein lukrativer Handel mit seltenen Arten als Haustier entwickelt: Im Internet und leider auch im Handel tauchen immer wieder bedrohte Arten auf. Dafür werden auch Tiere illegal gefangen, die in ihrer Heimat geschützt sind. Den Preis für die Sehnsucht nach einem Hauch Exotik in den eigenen vier Wänden zahlen die Tiere – sowohl in der Zweiraum-Wohnung in Wanne-Eickel als auch im Urwald auf Madagaskar. Denn der Trend, Wildtiere zu halten, hat unter Umständen verheerende Auswirkungen für den Arten- und Naturschutz, den Tierschutz und die Gesundheit ihrer Halter.

Fazit:

Die Anschaffung eines Haustieres will immer gut überlegt sein. Egal ob Hund, Katze, Quastenstachler – oder eben Königskobra. Viel zu oft beeinflussen aber falsch verstandene Tierliebe und der Wunsch nach einem ausgefallenen Statussymbol diese Entscheidung. ARAG Experten mahnen daher, insbesondere auf die Anschaffung gefährlicher Arten zu verzichten.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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