Neue Meisterpflicht: BU-Versicherte haben eine Option mehr

Zum Jahreswechsel wurde für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Qualität und Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern. Betroffen sind beispielsweise Fliesenleger, Raumausstatter und Drechsler. Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert hat, kann sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen. Denn oftmals gibt es hier ein extra Nachversicherungsrecht. So kann man beispielsweise bei der uniVersa nach Bestehen der Meisterprüfung seine BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Gleiches gilt beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Betroffene sollten sich im Terminkalender einen Merker setzen, damit die Nachversicherungsgarantie nicht vergessen wird, empfiehlt die uniVersa.

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Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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