Kein Anspruch auf Bereinigung der Schülerakte

Ein Schüler, dessen Schülerakte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren "Bereinigung" unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 3 L 1028.19).

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