Zielgenauen Gewässerschutz und fachgerechte Düngung ermöglichen

Anlässlich der Sonderkonferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern am 12. März 2020 zur Novelle der Düngeverordnung übergibt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, eine Resolution des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes an den Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz, den Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Reinhold Jost.

In der Resolution betont die Landwirtschaft ihre eigene Verantwortung beim Schutz der Gewässer und die Notwendigkeit von sauberem Grundwasser. Die Novelle der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 werde umgesetzt und habe erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. In Anbetracht des weitreichenden Kompromisses zum Düngerecht im Jahr 2017 hält der DBV den Umfang und die Tragweite der aktuellen Novelle der Düngeverordnung für unangemessen. Der Deutsche Bauernverband fordert, dass der Rechtsstreit zwischen Brüssel und Deutschland endlich beendet und Strafzahlungen abgewendet werden müssen. In einem Neun-Punkte-Papier beschreibt der DBV aber auch den Bedarf deutlicher Überarbeitungen des Verordnungsentwurfs. Zukünftig muss der Gewässerschutz gezielter dort stattfinden, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Die lange vom Berufsstand geforderte verpflichtende Binnendifferenzierung durch die Länder muss verhindern, dass nach der Rasenmähermethode riesige Gebiete unbegründet mit Auflagen überzogen werden. Vor Abschluss dieser Gebietsabgrenzung dürfen diese schärferen Auflagen nicht in Kraft treten. Neben notwendigen fachlichen Nachbesserungen der Verordnung bedarf es auch eines konzertierten Messstellen-Überprüfungsprogramms.

Die Resolution finden Sie hier.

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