VKD: Überflüssige bürokratische Pflichten aussetzen

In Zeiten von Corona ist offensichtlich vieles möglich, was zuvor nicht einmal ansatzweise regelbar schien. Eines jedoch bleibt, zumindest für die Krankenhäuser, unverrückbar und zuverlässig bestehen: die Bürokratie.

Am vergangenen Freitag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erklärt, dass Vorgaben zur Qualitätssicherung aufgrund der Corona-Pandemie auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hin zur Entlastung der Kliniken ausgesetzt werden. Für fast alle Qualitätssicherungs-Richtlinien wurden Ausnahmeregelungen beschlossen. In dieser Situation grundsätzlich die richtige Entscheidung, so der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands.

Dass jedoch der DKG-Vorschlag, die gesamte Datenerhebung für 2020 auszusetzen, mehrheitlich abgelehnt wurde, findet in den Krankenhäusern, bei Ärzten und Pflegenden, keinerlei Verständnis.

„Alle bürokratischen Pflichten, die nicht unmittelbar der Versorgung unserer Patienten dienen, müssen ausgesetzt werden“, fordert der Präsident des VKD, Dr. Josef Düllings. „Wenn Krankenhausärzte nicht mehrere Stunden am Tag mit oft sinnlosen Dokumentationen zubringen müssten, statt für die Patienten zu sorgen, wäre das eine große Entlastung – und im Übrigen auch ein großer Fortschritt für die Zeit nach Corona.“

Dr. Düllings verweist in diesem Zusammenhang auch auf den sogenannten Rettungsschirm der Bundesregierung für die Kliniken. Hier gab es ebenfalls den Vorschlag der DKG, ein Budget für die Krankenhäuser auf Basis des Budgets 2019 festzulegen – eine unbürokratische, kräftesparende Lösung, die aber ebenfalls nicht gewollt war.

„Beide Entscheidungen dokumentierten vor allem eines: Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern wie eh und je, auch in einer Krise wie dieser. Heute ist das noch fragwürdiger als zuvor“, so der VKD-Präsident.

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