Coronakrise: Belastungen gerecht verteilen

Der Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, der Hamburger Senator für Justiz, Dr. Till Steffen, die Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, und der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dirk Adams (alle Bündnis 90/Die Grünen) kritisieren den Vorstoß der Bundesregierung, das Recht der Kundinnen und Kunden auf Rückerstattung gezahlter Beträge für abgesagte Reisen oder Flugtickets sowie Veranstaltungen stark zu beschneiden. Konkret geht es bei den Plänen der Bundesregierung darum, Gutscheine statt Rückerstattungen zu gewähren.

Reisen

„Die geplanten Neuregelungen bei abgesagten Pauschalreisen sind in jeder Hinsicht unausgewogen, unfair und europarechtswidrig. Das Europarecht sieht vor, dass eine Rückerstattung binnen 14 Tagen zu erfolgen hat. Die Bundesregierung kann dies nicht auf rein nationaler Ebene ändern und stattdessen Gutscheine mit einer Laufzeit bis zum Ende 2021 anordnen. Anstatt Zeit mit europarechtswidrigen Unterfangen zu vergeuden, sollte die Bundesregierung jetzt an rechtskonformen fairen Lösungen arbeiten. Anstatt Verbraucherinnen und Verbraucher ungewünscht zum Darlehensgeber von zinslosen Darlehen für Unternehmen zu machen, sollte die Bundesregierung auf Freiwilligkeit setzen. Es ist in erster Linie Sache der Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden akzeptable Alternativen anzubieten. Die Bundesregierung kann und sollte die Unternehmen unterstützen, indem sie die Angebote der Unternehmen, die auch Gutscheine sein können, mit Insolvenzschutz absichert.

Wir sehen natürlich, dass auch die Unternehmen jetzt schnell Hilfe brauchen. Bei einem zinslosen Kredit durch Kundinnen und Kunden gleich bis zum 31. Dezember 2021 fehlt jedoch jeder Anreiz für die Reiseveranstalter und Airlines, den Betrag bei vorhandener Liquidität früher wieder auszuzahlen. Die Kundinnen und Kunden bleiben hingegen fest an den jeweiligen Veranstalter oder die Airline gebunden und bekommen bei erwartbar steigenden Preisen im nächsten Jahr sogar weniger für ihr Geld. Das kann nicht richtig sein. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass nicht nur die Unternehmen, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger gerade selbst wegen der Coronakrise in finanziellen Schwierigkeiten sind. Selbstverständlich muss auch bei jedweder Lösung zwischen kleinen Unternehmen und Großkonzernen differenziert werden. 

Mit dem Vorschlag lenkt die Bundesregierung außerdem auch vom eigenen Versäumnis ab, die angekündigte Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht vorzulegen. Dies hatte der Bundesrat in seiner Entschließung vom 13. März 2020 (BR-Drs. 66/20 (B)) angemahnt.“

Veranstaltungen

„Auch bei Veranstaltungen sollte die Bundesregierung zunächst nicht auf Zwang, sondern auf Freiwilligkeit setzen und dies durch Insolvenzschutz unterstützen. Viele Menschen verzichten bereits jetzt schon freiwillig auf die Rückerstattung, um ihre lokalen Kulturbetriebe und Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen. Dieses positive Verhalten sollte aufgegriffen und unterstützt, anstatt aufgezwungen werden. Zudem ist es unfair Großveranstalter genauso zu behandeln wie Kleinstveranstalter, denen oft schon nach kurzer Zeit die Puste ausgeht. Hier muss, wie auch bei den Hilfen für die Wirtschaft, eine Differenzierung vorgenommen werden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin
Telefon: +49 (30) 90133633
Telefax: +49 (30) 90283785
http://www.berlin.de/senjust

Ansprechpartner:
Martina Schöppe
Assistentin des Pressesprechers
Telefon: +49 (30) 9013-3611
E-Mail: Pressestelle@senjustva.berlin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel