Kurzarbeitergeld durch Minijob oder Grundsicherung aufstocken

Das Kurzarbeitergeld wird in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettolohns gezahlt. Dieses Geld reicht nicht für jeden Kurzarbeiter, um die laufenden Kosten für sich und seine Familie zu decken. Um die Einkommensverluste auszugleichen, wurden die Hinzuverdienstregelungen gelockert und der Zugang zu Grundsicherungsleistungen der Jobcenter erleichtert.

  • Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit

Seit April wird das zusätzliche Einkommen aus einem Nebenjob nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Bedingung ist, dass die Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich erfolgt. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das bisherige Nettoeinkommen nicht übersteigen. Diese bis Oktober gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen den Menschen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Gleichzeitig sollen dadurch die höheren Personalbedarfe in den systemrelevanten Branchen und Berufe abgefedert werden.

  • Vereinfachter Antrag auf Leistungen der Grundsicherung

Durch das Sozialschutz-Paket wurde der Zugang zu Geldleistungen der Jobcenter erleichtert. Dadurch können vorrübergehend mehr Menschen finanziellen Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Das hilft beispielsweise Kurzarbeitern, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Vorrübergehende Neuregelungen sind die ausgesetzte Vermögensprüfung und die volle Berücksichtigung der Mietkosten.

Alle Informationen, die Antragsunterlagen sowie die regionale Hotline gibt es unter:  www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

  • Weitere Sozialleistungen für Kurzarbeiter

Wegen der Verringerung des Einkommens durch die Corona-Krise können alternativ die Sozialleistungen Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) oder Wohngeld beantragt werden. Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Über das Wohngeld entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort.

Hintergrundinformationen:

Systemrelevante Wirtschaftszweige – was gehört dazu?

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Weiterführender Link zum Freistaat Sachsen:

Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur

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