Unterschiedliche Prüfungsregelungen hebeln Recht auf PJ-Mobilität faktisch aus!

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund haben die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erneut scharf kritisiert. Die kurzfristige Verschiebung des Staatsexamens in Bayern und Baden-Württemberg führe nicht nur zur Ungleichbehandlung der davon betroffenen Studierenden gegenüber den Kommilitoninnen und Kommilitonen, die in der kommenden Woche ihr Staatsexamen schreiben können. Auch die in der Approbationsordnung eigentlich festgeschriebene PJ-Mobilität wird eingeschränkt. „Das hat weitreichende Konsequenzen für die Medizinstudierenden in den beiden südlichen Bundesländern“, warnt der Vorsitzende des Studierendenausschusses im Hartmannbund, Christian Wolfram. Diese könnten ihr Praktisches Jahr nun nicht länger in anderen Ländern ableisten, weil Startzeit und Dauer der Tertiale durch die verschiedene Ausgestaltung nicht mehr übereinstimmten und ihnen mit dem bestandenen Staatsexamen die entscheidende Voraussetzung fehle. Gleichzeitig könnten die Studierenden aus dem Rest Deutschlands keines ihrer PJ-Tertiale in Bayern oder Baden-Württemberg absolvieren. „Damit wird die PJ-Mobilität faktisch ausgehebelt“, macht Wolfram deutlich. Dies sei nicht akzeptabel.

Ganz konkret stelle dies zum Beispiel Studierende vor Probleme, in deren Praktischem Jahr ein Wechsel zwischen den Bundesländern bereits fest eingeplant war und die entsprechend ihren Wohnraum bereits gekündigt haben. Zu einer Verlängerung der Studienzeit könne diese Situation sogar führen, wenn PJ-Tertiale wegen der unvorhergesehenen Mobilitätseinschränkung nicht angetreten werden könnten. „Dies sind nur einige Gründe dafür, dass die PJ-Mobilität nicht durch das unabgestimmte Verhalten der Länder in Frage gestellt werden darf“, sagt Wolfram. Hier seien die politisch Verantwortlichen nun also dringend in der Pflicht, Lösungen zu präsentieren.

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