Coronavirus: BTE, BDSE und BLE für Verschiebung der Saisons

Der aktuelle Shutdown im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel dürfte frühestens Ende April gelockert werden, möglicherweise aber auch erst im Laufe des Mai. Damit fehlt der gesamten Fashionbranche ein Verkaufszeitraum von wahrscheinlich sechs bis acht Wochen, zumindest was das stationäre Business betrifft.

In der Textil- und Modebranche kursieren daher seit etwa zwei Wochen unterschiedliche Vorschläge, die Frühjahr/Sommer-Saison um rund sechs Wochen nach hinten zu verschieben. Dazu müssten z.B. die Lieferungen von Herbstware später erfolgen, so dass mehr Zeit für den Verkauf von Sommerware im Einzelhandel besteht. Die in diesem Zusammenhang oftmals geforderte, befristete Wiedereinführung eines gesetzlich vorgegebenen (späten) Schlussverkaufs ist nach Überzeugung der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) allerdings politisch nicht durchsetzbar. Auch Appelle an die Branche, sich mit Preisaktionen zurückzuhalten, dürften die Solidarität unter den Handelsunternehmen und den direkt verkaufenden Markenlieferanten überstrapazieren, zumal sich etliche Unternehmen nach dem Ende des Shutdowns erst einmal Liquidität verschaffen wollen oder müssen.

Allerdings sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler mit Bedacht die Prioritäten zwischen Liquidität und Rentabilität abwägen. Viele Marktteilnehmer kommen bei ihren Überlegungen zur Exit-Strategie aktuell zu der Erkenntnis, dass ein differenziertes Vorgehen zielführend ist. Detailentscheidungen müssen auch davon abhängig gemacht werden, zu welchem Zeitpunkt die Geschäfte wieder öffnen dürfen. BTE, BDSE und BLE plädieren daher für Folgendes:

  • Die Verkaufssaison Frühjahr/Sommer (F/S) strecken und verlängern. Dazu gehört auch, Wareneingangstermine für Herbst/Winter (H/W) in Abstimmung mit den Lieferanten nach hinten zu schieben.
  • Damit müssen auch die bisher bereits geplanten Marketingmaßnahmen für H/W zeitlich angepasst werden.
  • Den Rotstift für F/S sehr gezielt und differenziert einsetzen. Wer heute Gutscheine für den Einkauf nach Wiedereröffnung verkauft, hat für spätere Kundenfrequenz gesorgt und vermutlich weniger Druck, dann größere Rabatte gewähren zu müssen.
  • Insbesondere bei Verträgen mit Rücksendeoptionen genau prüfen, welche Ware aktuell noch verkäuflich ist und welche nicht. Nur unkurante Ware rechtzeitig retournieren, aber hochaktuelle Ware schnell in den Verkauf nehmen. In jedem Fall mit den Lieferanten über „Warenspülungen“ sprechen.
  • Wenig modische F/S-Artikel ggf. einlagern und zu einem späteren Zeitpunkt (2021) wieder in den Verkauf geben. Dies muss im Bereich der Damenmode sicher vorsichtiger erfolgen als bei Herrenbekleidung.

Der Schlüssel für ein vernünftiges saisonales Prozedere liegt auch bei den Lieferanten und deren Unterstützung ihrer Handelspartner. Allerdings sind die Geschäftsmodelle und Lieferrhythmen der Markenanbieter sehr unterschiedlich und bedürfen daher einer differenzierten Betrachtung. Laut einem aktuellen Analyse- und Thesenpapier des BTE-KompetenzPartners hachmeister+partner ist in diesem Zusammenhang das derzeit größte Problem die saisonal nicht mehr aktuelle und damit kaum mehr verkäufliche Ware aus den frühen Lieferterminen. Diese Ware sollte ausgetauscht werden gegen aktuelle Ware oder adäquat vermarktet werden.

Mit dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung braucht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel top-aktuelle Ware, die konkurrenzfähig ist mit den Angeboten der Onliner und vertikalen Filialisten. Jeder Händler braucht dazu individuelle Leitlinien pro Lieferant/Geschäftsmodell (z.B. vertikale Monatslieferanten, Ready-to-Wear Lieferanten, klassische Vororderlieferanten, Lieferanten mit kompetenten NOS/ seasonal NOS-Angeboten), die allerdings von den Modehäusern, Schuhgeschäften und Lederwarenhändlern selbst erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Bei diesen Lieferantengesprächen muss die Kernfrage geklärt werden, wie der behördlich verursachte Schaden partnerschaftlich in Grenzen gehalten werden kann.

Wichtig: Die Markenhersteller werden nur überleben, wenn auch die vielen kleinen und mittelgroßen Einzelhandelsunternehmen überleben. Aber auch der inhabergeführte Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel benötigt umgekehrt ein vielfältiges und leistungsfähiges Markenangebot, um sich im Wettbewerb – insbesondere auch gegenüber den vertikalen Ketten – weiterhin profilieren und behaupten zu können. Der BTE KompetenzPartner hachmeister+partner arbeitet in Abstimmung mit BTE, BDSE und BLE sowie vielen Modehäusern und Lieferanten nach wie vor intensiv daran, Leitplanken und Impulse für eine partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, wie mit den für Handel und Industrie existenzbedrohenden Herausforderungen umgegangen werden kann.

Tipp: Der Fashionhandel sollte überdies ausreichend KfW-Kredite beantragen, damit der Liquiditätsdruck und damit der Zwang zu unnötigen Preisaktionen in der verbleibenden Sommersaison abgefedert wird. Die Darlehen werden nun – ein Erfolg auch der intensiven politischen Bemühungen der Einzelhandelsverbände – unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 Prozent staatlich abgesichert! Damit entfällt die übliche kritische Risikoprüfung durch die Hausbanken, welche sich bisher

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 921509-0
Telefax: +49 (221) 921509-10
http://www.bte.de

Ansprechpartner:
Axel Augustin
Telefon: +49 (221) 921509-32
Fax: +49 (221) 921509-10
E-Mail: augustin@bte.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel