Landesprogramm und Bundehilfe fusionieren

Am 09.04.2020 wird das bisherige Landesprogramm „Soforthilfe“ mit dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung zusammengeführt.

Das Bundesprogramm gilt für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und das neue Landesprogramm für Betriebe, die zwischen elf und 50 Beschäftigte haben. Beide Programme laufen weiterhin komplett über das Land, alle Informationen und beide Antragsformulare sind wie gewohnt auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zu finden.

Die Kammer weist darauf hin, dass es sich nicht um zusätzliche Förderprogramme handelt. Betriebe können den maximalen Zuschuss

– bis 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten,

– bis zu 15.000 Euro (mehr als fünf und maximal zehn Beschäft.),

– 30.000 Euro für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten)

nur einmal beantragen, egal ob im bisherigen Landesprogramm oder im jetzigen Bundes- oder Landesprogramm.

Betriebe, die bislang den maximalen Zuschuss nicht beantragt haben und darüber hinaus einen weiteren Liquiditätsengpass glaubhaft machen, können über die neuen Programme noch bis zum 31.05.2020 Anträge stellen.

„Wir bitten die Unternehmen, sich Zeit für den Antrag zu nehmen und diesen sorgfältig auszufüllen. Das erspart allen Seiten viel Arbeit und führt auch schneller zum Erfolg“, so Hauptgeschäftsführer Gerd Lutz.

Das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise wird im Bezirk der Handwerkskammer stark angenommen. Bis gestern Mittag wurden 7.111 Anträge bearbeitet, davon konnten 4.428 an die L-Bank weitergeleitet werden, 2.504 wurden mit Erläuterungen zu fehlenden oder falschen Angaben an die Antragsteller zurückgewiesen.

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