Der Bundestag täte gut daran, die Kritik der Deutschen Rentenversicherung, des Normenkontrollrats und des Bundesrates ernst zu nehmen und das Vorhaben mindestens zu verschieben oder zu korrigieren oder am besten ganz sein zu lassen. Zumal sich ja an den schweren inhaltlichen Mängeln der Grundrente nichts geändert hat.“
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