Der Niedersächsische Landtag hat die Änderung des § 38 des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) beschlossen, um die Aufsicht über Telemedien in Niedersachsen zu vereinheitlichen.
Die NLM ist bereits seit 2003 für die Aufsicht im Bereich des Jugendschutzes im Internet gemäß des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) zuständig. Die neue Aufgabe der NLM umfasst u. a. die Überprüfung der Einhaltung der Impressumspflichten sowie der Werbekennzeichnung in Telemedien, wie z. B. in Postings sog. Influencer*innen.
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