Mit dem Nothilfefonds stellt das Land zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro pro Monat für Studierende zur Verfügung, wenn sie nachweisen, dass ihr Verdienst aus dem Nebenjob aufgrund der Corona-Pandemie entfallen ist. Das Darlehen kann für zwei bis drei Monate beantragt werden. Die Höhe des Darlehens richtet sich individuell nach den Einkünften, die die betroffenen Studierenden im März 2020 hatten.
Antragsberechtigt sind immatrikulierte Studierende der Mitgliedshochschulen der Studierendenwerke Baden-Württembergs, die keine anderen ausreichenden Leistungen, wie zum Beispiel BAföG oder Stipendien, beziehen.
Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es unter: https://www.swfr.de/geld/corona-nothilfe/
Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 21012-00
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