Laut Satzung des DBV können von den Landesbauernverbänden bis zwei Wochen vor der Wahl in der Mitgliederversammlung, die voraussichtlich im Oktober 2020 stattfinden wird, weitere Präsidenten eines Landesbauernverbandes als Kandidaten für den DBV-Vorstand vorgeschlagen werden. Präsident und Vizepräsidenten des DBV dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Delegierten wählen den neuen Vorstand in der Mitgliederversammlung, jeder Delegierte hat eine Stimme.
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