WVW kritisiert Szenariorahmen 2035: BMWi und BNetzA konterkarieren gemeinsam die Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien!

Die Bundesnetzagentur hat am 26.06.2020 den Szenariorahmen 2035 für die Netzentwicklungsplanung genehmigt. Dabei wurden die Annahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich reduziert. Sie stehen nach Ansicht des WVW weder im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung noch spiegeln sie das zu erwartende und erforderliche Ausbautempo der erneuerbaren Energien wider. Auch die Annahmen des Stromverbrauchs sind konservativ niedrig. Schon heute absehbare ansteigende Stromverbräuche durch zunehmende Elektromobilität, Sektorenkoppelung und die Wasserstoffproduktion wurden für das Zieljahr 2035 und auch für die Perspektive 2040 nicht ausreichend abgebildet.

Erstaunlich ist, dass die jetzt genehmigte Fassung des Szenariorahmens sogar unterhalb der Annahmen in den Entwürfen der Übertragungsnetzbetreiber bleibt. „Nach unserem Eindruck haben sich damit die Bremser der Energiewende im BMWi und in der Bundesnetzagentur durchgesetzt“, so Lothar Schulze, Vorsitzender des WVW. Die zuständige Abteilungsleiterin Frau von Ahlefeldt scheint die konservative Haltung des Mittelstands- und Wirtschaftsflügels der CDU/CSU zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Strategie des Ministeriums gemacht und gemeinsam mit der Bundesnetzagentur durchgesetzt zu haben. Anders ist es nicht zu erklären, wenn die Ausbauziele der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien und das Übertragungsnetz jetzt durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den entsprechenden Szenariorahmen mit dem Segen des BMWi unterlaufen werden.

Die in den Szenarien getroffenen Annahmen für die im Jahr 2035 verfügbaren Leistungen der erneuerbaren Energieträger reichen nicht einmal für das Ziel von 65% Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2030 aus, wenn der Stromverbrauch durch die Sektorenkoppelung bereits im Jahr 2030 auf ca. 740 TWh ansteigt, wie es vom WVW und weiteren Verbänden im Bereich der erneuerbaren Energien übereinstimmend angenommen wird. Im Jahr 2035 beträgt das Defizit zwischen 40 und 55 TWh, wenn man einen linearen Ausbau in Richtung der 2050er – Ziele von 80% – 95% Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich annimmt.

Eine gegenüber den Zielen und Erfordernissen zurückbleibende Szenarioannahme für die Stromnetzplanung verhindert die Schaffung der notwendigen Netzinfrastruktur und untergräbt damit die Ziele der Bundesregierung. Ausreichende Netzkapazitäten und die optimierte Betriebsweise von Stromnetzen sind die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende. Wir erleben seit vielen Jahren, wie sich Ausbau und Modernisierung der Stromnetze verzögern. Wenn jetzt sogar die Ziele unterhalb der erforderlichen Werte angesetzt werden, droht die Energiewende mit dem Verweis auf angeblich fehlende Netzkapazitäten abgewürgt zu werden. Denn Verzögerungen gerade beim Netzausbau sind auch zukünftig mit Sicherheit zu erwarten.

Es ist ernüchternd, einen im Vergleich zum Aktionsplan Stromnetz – von Bundesminister Altmaier im August 2018 vorgelegt – so wenig ambitionierten Ansatz im Szenariorahmen zu finden.

Die Absicht von Wirtschaftsminister Altmaier und seinem Staatssekretär Feicht, das hieraus erkennbare Defizit an erneuerbaren Energien bis 2035 durch den Import von grünem Wasserstoff aus Saudiarabien oder Afrika ausgleichen zu wollen, ist aus heutiger Sicht ein ungedeckter Scheck. Zum einen ist die Frage des Transports von Wasserstoff über solche langen Distanzen bis heute technisch nicht geklärt und zum anderen führt ein solcher Weg in neue Abhängigkeiten von z.T. politisch instabilen Regionen und vom Weltmarktgeschehen mit den damit verbundenen Risiken für die deutsche Wirtschaft.

Der WVW fordert die Bundesregierung, das für die Energiewende zuständige BMWi und die Bundesnetzagentur auf, die Weichen für die langfristig gesicherte Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze im Zielumfang der Bundesregierung zu stellen und einen konsistenten Szenariorahmen vorzulegen.

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