Zahlreiche Neuerungen für KWK-Anlagenbetreiber durch das KWK-Gesetz 2020

Gleich im ersten Tagesordnungspunkt der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 3. Juli 2020 werden die Parlamentarier des Deutschen Bundestags in zweiter und dritter Lesung über das Kohleausstiegsgesetz – und damit auch das neue KWK-Gesetz – entscheiden. Grundlage hierfür wird die am 1. Juli 2020 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete Beschlussempfehlung (19/20714) sein. Am Nachmittag soll das Kohleausstiegsgesetz samt dem KWKG 2020 dann den Bundesrat passieren.

Die Neuerungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung finden sich auf den Seiten 143-165 sowie den Seiten 204-207 der Beschlussempfehlung.
Sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen, kommen einige Veränderungen auf die KWK-Branche zu.

Die markantesten Veränderungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung sind

Das KWK-Gesetz tritt hinsichtlich einiger Paragrafen rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft. Das rückwirkende Inkrafttreten zum 1.1.2020 betrifft u. a. die Regelungen zur Verdopplung der Zuschlagshöhen bei gleichzeitiger Halbierung des Förderzeitraums sowie die Beschränkung der maximalen jährlichen Förderdauer.

Das BHKW-Infozentrum wird ab Ende Juli auch auf der Informationsseite zum KWKG 2020 über das KWKG informieren. Auf dem neuen KWK-Diskussionsforum können Interessierte Fragen zum neuen KWK-Gesetz stellen, an Umfragen teilnehmen und mitdiskutieren.

Intensivseminare und Fachkonferenzen

Ab September 2020 finden wieder KWKG-Intensivseminare als Präsenzveranstaltungen statt.

Am 07./08. Juli in Dresden (noch 2 freie Plätze) sowie am 08./09. September in Magdeburg findet die zweitägige Fachkonferenz „Corona-Spezial – Rechtliche Rahmenbedingungen im Umbruch“ statt.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 21 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel