Versorgungsauflage 2015 – erster Meilenstein der Nachfrist nicht erreicht

.
Telefónica hat den ersten Meilenstein nicht vollständig erreicht 

Die Bundesnetzagentur hat der Telefónica heute ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 € angedroht. Grund ist die nicht fristgerechte Erfüllung der Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion 2015.

Telefónica war verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 40 Prozent der noch zur Erfüllung der Versorgungsauflage erforderlichen 7.600 Standorte aufzubauen. Telefónica hat trotz aller anzuerkennenden Anstrengungen die erforderliche Anzahl an Standorten noch nicht vollständig realisieren können. Wenn die Standorte nicht bis zum 31. Juli 2020 aufgebaut sind, wird die Bundesnetzagentur das angedrohte Zwangsgeld festsetzen.

Verzögerungen bei der Umsetzung der Versorgungsauflage 2015

Gründe für die Verzögerungen liegen nach Angaben des Unternehmens vor allem in den Auswirkungen der COVID19-Pandemie, die insbesondere zu Einschränkungen bei den Lieferketten geführt habe. Dies wiederum habe die Verzögerungen beim Netzausbau nach sich gezogen. 

Bei der Höhe des Zwangsgeldes werden alle Gesamtumstände gewürdigt, insbesondere, dass Telefónica 75 Prozent der bis zum Meilenstein geforderten Standorte realisieren konnte. 

Versorgungsauflagen 2015

Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.

Die Überprüfungen der Versorgungsauflage aus der Auktion 2015 durch die Bundesnetzagentur ergab zum Ende des Jahres 2019, dass alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht vollständig fristgerecht erfüllt hatten. Allen wurde eine Nachfrist bis Ende dieses Jahres gewährt. Begleitend legte die Behörde für die drei Netzbetreiber Zwischenziele fest.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel