EUROPA Lebensversicherung: Nur jeder sechste Haushalt hat vorgesorgt

Ein Großteil der Deutschen hat keine Risikolebensversicherung. Laut Statistischem Bundesamt sorgt nur jeder sechste Haushalt damit für den Ernstfall vor, insbesondere Paare mit Kindern. In dieser Gruppe besitzen rund 43 Prozent eine Risikolebensversicherung. Bei den Alleinerziehenden und Paaren ohne Kindern sind es hingegen nur 15 Prozent. Zudem passen viele Paare ihren Deckungsschutz nicht ihrer individuellen Situation an. Hier lohnt sich also eine qualifizierte Beratung, für den Kunden wie für den Vermittler.

Der Schutz muss zum Leben passen

„Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte also nicht nur der günstigste Beitrag entscheidend sein, der individuelle Schutz muss stimmen“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung. Häufig sichern Paare nur den Tod des Hauptverdieners oder eine Immobilienfinanzierung ab. „Dabei wird übersehen, dass im Todesfall die laufenden Kosten weiterhin getragen werden müssen. Und auch die Aufgaben des verstorbenen Partners müssen übernommen werden, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt. Dies alles muss dann aber von einer Person allein getragen werden. Natürlich gibt es externe Unterstützung wie Haushaltshilfen. Die kosten aber auch Geld“, sagt Dr. Helmut Hofmeier.

Witwen- oder Halbwaisenrenten können dies nur unzureichend auffangen. So beläuft sich die „große Witwenrente“ auf lediglich 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Bei der „kleinen Witwenrente“ sind es magere 25 Prozent, begrenzt auf zwei Jahre. Nicht immer reicht das für die laufenden Kosten. Urlaube und andere schöne Dinge geraten mindestens ins Hintertreffen.

Zusatzschutz für Familien im Premium-Tarif

Über den Premium-Schutz der EUROPA können Familien finanzielle Lücken, wie etwa Pflege- oder Betreuungskosten, kurzfristig schließen. Pflegte die versicherte Person bis zu ihrem Tod einen nahen Angehörigen, erhöht sich etwa über den Pflegebonus die Todesfall-Leistung. Mit dem Kinder-Bonus steigt die Todesfall-Leistung für jedes Kind bis der Nachwuchs sechs Jahre alt ist. So können gerade in diesem Alter, in dem Kinder eine deutlich intensivere Betreuung benötigen, Kosten aufgefangen werden. Der erweiterte Partnerschutz greift wiederum, wenn die versicherte Person und deren Ehegatte oder Lebenspartner beide innerhalb kurzer Zeit versterben. In diesem Fall wird eine zusätzliche Zahlung von 10 Prozent zur Todesfall-Leistung ausgezahlt.

Der beste Preis für jeden Kunden

Auch mit dem Standard-Tarif hebt sich die Gesellschaft ab, da sich hier der beliebte Zusatzschutz Krebs Plus schon hinzubuchen lässt. Er ermöglicht eine finanzielle Sofortleistung bei den Diagnosen Krebs sowie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Egal ob Premium- oder Standard-Tarif: Die EUROPA sorgt aus Überzeugung immer für den besten Preis für jeden Kunden. Das gelingt mit einer individuellen und differenzierten Risikoeinstufung.

Weiter Informationen gibt es unter www.europa.de. Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter www.europa-vertriebspartner.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

EUROPA Versicherung AG
Piusstraße 137
50931 Köln
Telefon: +49 (221) 5737-300
Telefax: +49 (221) 5737-385
https://vep.europa.de

Ansprechpartner:
Roya Omid-Fard
stv. Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (231) 919-1208
E-Mail: presse@europa.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel